Newsletter 7/2021

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 7 des Newsletters der SGK Niedersachsen

(veröffentlicht 23.6.2021):

Inhalt 7/2021:

1. Nds. Kommunalwahlgesetz: Quoren für Unterstützungsunterschriften Vertretungs- und Direktwahlen während der Pandemie herabgesetzt
2. Ratgeber „Bedroht zu werden, gehört nicht zum Mandat“
3. Kommunalwahlkampf: Wählerbriefe/Angebot der Deutschen Post
4. Ergänzung von § 182 NKomVG (Sonderregelung während epidemischer Lage)

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1. Nds. Kommunalwahlgesetz: Quoren für Unterstützungsunterschriften Vertretungs- und Direktwahlen während der Pandemie herabgesetzt

Der Nds. Landtag hat eine Rechtsänderung hinsichtlich der Quoren für erforderliche Unterstützungsunterschriften für Vertretungs- und Direktwahlen am 12.September 2021 beschlossen (§ 52 d NKWG).

Für die Wahlen der Abgeordneten am 12. September 2021 gilt § 21 Abs. 9 Satz 2 mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag unterzeichnet sein muss

 

  1. für die Gemeindewahl oder die Samtgemeindewahl in einer Gemeinde oder Samtgemeinde mit einer Einwohnerzahl
    a) bis zu 2 000 von mindestens 4,
    b) von 2 001 bis 20 000 von mindestens 8 und
    c) von über 20 000 von mindestens 12,
  2. für die Kreiswahl von mindestens 12 und
  3. für die Regionswahl von mindestens 16 Wahlberechtigten des Wahlbereichs.

Für die Direktwahlen am 12. September 2021 gilt § 45 d Abs. 3 Satz 2 mit der Maßgabe, dass der Wahlvorschlag unterzeichnet sein muss von mindestens zweimal so vielen und für die Wahl in Gemeinden und Samtgemeinden mit bis zu 9 000 Einwohnerinnen und Einwohnern von mindestens so vielen Wahlberechtigten des Wahlgebiets, wie der Vertretung Abgeordnete angehören.“

2. Ratgeber „Bedroht zu werden, gehört nicht zum Mandat“

Der Bundesverband Mobile Beratung (BMB) und der Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) haben einen aktuellen Ratgeber für haupt- und ehrenamtliche Kommunalpolitiker*innen, kommunale Verwaltungen und kommunal Engagierte im Umgang mit rechten Bedrohungen und Angriffen veröffentlicht.

Der 45-seitige Ratgeber will allen, die ehrenamtlich oder hauptamtlich in der Kommunalpolitik aktiv sind oder in Verwaltungen arbeiten, eine konkrete und praktische Hilfestellung im Umgang mit der zunehmenden Verrohung, Enthemmung und Gewaltverherrlichung bieten, um die Betroffenen zu unterstützen, Mut zu machen und gegen Ohnmachtsgefühle und Angst aktiv werden können.

Gegenstand der Broschüre sind Hintergründe (u. a. Ziele und Praxis rechter Einschüchterungsversuche), Strategien (Was Verwaltungen, Parteien und Umfeld tun können) sowie Tipps und Hinweise (Umgang mit konkreten Herausforderungen, juristischem Umgang sowie mit Ängsten und Sorgen).

Der Ratgeber steht zum Download zur Verfügung auf den Websites

– BMB unter www.bundesverband-mobile-beratung.de und
– VBRG unter www.verband-brg.de.

Printausgaben können per E-Mail bestellt werden unter:
kontakt@nullbundesverband-mobile-beratung.de.

3. Kommunalwahlkampf: Wählerbriefe/Angebot der Deutschen Post

Die Deutsche Post bietet Unterstützung bei der Erstellung und dem Versand von Wählerbriefen an. Hier geht es zum Kontaktformular.

4. Ergänzung von § 182 NKomVG (Sonderregelung während epidemischer Lage)

In § 182 Abs. 2 NKomVG wurden die folgenden Sätze eingefügt:

„Ergeht für eine öffentliche Sitzung eine Anordnung nach Satz 1 Nr. 3, so kann das jeweilige Gremium unbeschadet von § 64 Abs. 2 Satz 2 durch Beschluss zulassen, dass auch die Öffentlichkeit per Videokonferenztechnik an dieser Sitzung teilnehmen kann. § 64 Abs. 2 Satz 3 findet Anwendung, soweit dies technisch möglich ist.“

Danach sind in einer epidemischen Lage im Anwendungsbereich des § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr.3 NKomVG Live-Übertragungen von Sitzungen der kommunalen Vertretungen und Ausschüsse auch ohne Änderung der Hauptsatzung (vgl. § 64 Abs. 2 Satz 2 NKomVG) möglich.

Ausreichend dafür ist ein Beschluss der Vertretung. Die Abgeordneten können im Rahmen der technischen Möglichkeiten verlangen, dass die Aufnahme ihres Redebeitrages oder dessen Veröffentlichung unterbleibt.

Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl

manfred.puehl@nullspd.de