Newsletter 11/2020

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 11 des Newsletters der SGK Niedersachsen

(veröffentlicht 3.12.2020):

Inhalt Newsletter 11/2020:

  1. SGK-Landesdelegiertenversammlung am 30.1.2021 – jetzt als virtuelle Veranstaltung mit vorgeschalteter Briefwahl des Landesvorstandes
  2. Entscheidender Schritt in der Pandemiebekämpfung: Landesregierung beauftragt den Katastrophenschutz und die kommunalen Behörden mit dem landesweiten Aufbau von Impfzentren
  3. Investitionsbeschleunigungsgesetz | Schnellere Verfahren beschlossen

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1. SGK-Landesdelegiertenversammlung am 30.1.2021 – jetzt als virtuelle Veranstaltung mit vorgeschalteter Briefwahl des Landesvorstandes

Die ursprüngliche Präsenz-Veranstaltung am 21.3.2020 musste aus den bekannten Gründen ausfallen. Wir wollen dies nunmehr am 30.1.2021  nachholen.

Nach langer reiflicher Überlegung sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass dies leider nur in virtueller Form und nicht als Präsenzveranstaltung möglich ist.

Eine erneute Verschiebung war nicht angebracht. Hauptgegenstand wird die Neuwahl des gesamten Landesvorstandes sein. Wir sind der Auffassung, dass dies unabdingbar ist, um in der auch für die Kommunen schwierigen Situation über einen kraftvollen und politisch legitimierten Vorstand zu verfügen.

Daneben wollen wir politische Aussagen beim Eintritt in das Kommunalwahljahr 2021 erarbeiten.

Der Delegiertenversammlung vorgeschaltet wird eine Briefwahl des Landesvorstandes.

Die von den Unterbezirken und Kreisverbänden benannten Delegierten werden in den nächsten Tagen die Einladung sowie die Briefwahlunterlagen erhalten. Wir bitten herzlich um eine rege Beteiligung an den Wahlen.

Weitere Gäste an der virtuellen Landesdelegiertenkonferenz sind herzlich willkommen. Einzelheiten werden im Januar mitgeteilt.

2. Entscheidender Schritt in der Pandemiebekämpfung: Landesregierung beauftragt den Katastrophenschutz und die kommunalen Behörden mit dem landesweiten Aufbau von Impfzentren

Das Corona-Virus bedroht mit hohen Infektionszahlen das Leben und die Gesundheit der Bevölkerung in Niedersachsen. Mit den zum Jahresende verfügbaren ersten Impfstoffen besteht nun die Chance, einer Erkrankung mit COVID-19 vorzubeugen und das Pandemiegeschehen schrittweise zurückzudrängen. Dafür ist es erforderlich, in kurzer Frist flächendeckend Impfzentren einzurichten.

Hier sollen zunächst besonders gefährdete Gruppen und Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich und dann die gesamte Bevölkerung die Möglichkeit einer Schutzimpfung erhalten.
Um diesen akuten Impfbedarf kurzfristig zu bewältigen, ist beim Aufbau sowie beim organisatorischen und operativen Betrieb der Impfzentren die zentrale Unterstützung durch die Behörden, Einsatzkräfte und Mittel des Katastrophenschutzes erforderlich.

Aus diesem Grund ist nunmehr der Eintritt eines sogenannten „Außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite“ (nach § 27 a NKatSG) festgestellt worden. Damit wird aufgrund der derzeit geltenden epidemiologischen Lage von nationaler Tragweite der Einsatz der kommunalen Katastrophenschutzeinheiten und die Übernahme der zentralen Leitung durch das Land ermöglicht. Zugleich erhalten die Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz einen Freistellungsanspruch, so dass auch sie in großer Zahl für diese Aufgabe zur Verfügung stehen.

Das Kompetenzzentrum für Großschadenslagen im Innenministerium übernimmt die operative Leitung und koordiniert die Umsetzung zusammen mit den kommunalen Katastrophenschutzbehörden.
Es findet eine vollständige Erstattung der notwendigen Kosten durch das Land statt.

3. Investitionsbeschleunigungsgesetz | Schnellere Verfahren beschlossen

Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen (Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen, Drucksache 19/22139) wurde abschließend im Bundestag beraten.

Die Mittel für Investitionen bewegen sich – auch nach den Beschlüssen der großen Koalition zum Konjunkturprogramm – auf Rekordniveau, entscheidend ist daher das Projekte zügig umgesetzt werden können. Zugleich sollte die Waage zwischen der Beschleunigung der Vorhaben und der Beibehaltung substanzieller Beteiligungsrechte gehalten werden.

Ziel des Gesetzes ist es, die Gesamtdauer von Raumordnungs-, Genehmigungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren insbesondere im Verkehrsbereich zu verringern und zur schnelleren Realisierung von Infrastrukturvorhaben zu kommen. Dies soll auch mit der Verkürzung des Instanzenzuges bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren für den Bau von Windkraftanlagen, Landesstraßen, Häfen und anderen Vorhaben erreicht werden.

Zudem soll auf eine planungsrechtliche Genehmigung für diverse Baumaßnahmen im Bereich der Schiene verzichtet werden. Vorgesehen ist auch die Lockerung der Pflicht von Umweltverträglichkeitsprüfungen insbesondere im Zusammenhang mit bestehenden Eisenbahnbetriebsanlagen.