Herzlich willkommen zum Newsletter der SGK Niedersachsen
(veröffentlicht 01.02.2023):
Einladung zur ordentlichen SGK-Landesdelegiertenkonferenz 2023 Wann? Wo? Wer? Themen: Die Delegierten werden nach einem vorgegebenen Schlüssel von den Kreisverbänden und Unterbezirken benannt. Meldet schon jetzt euer Interesse an einer Teilnahme an! Wer an der Versammlung als Delegierte/r teilnehmen möchte, ist herzlich eingeladen und möge sich über den Unterbezirk/Kreisverband anmelden. |
Inhalt Newsletter
1. Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2023
2. Baugenehmigungen sollen schneller werden
3. Klage des Landkreistages vor dem Staatsgerichtshof
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1. Tarifverhandlungen öffentlicher Dienst 2023
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund berichtet:
Am 24. Januar 2023 haben die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst begonnen. Die Gewerkschaften fordern 10,5 Prozent mehr Einkommen – mindestens 500 Euro mehr im Monat – für 2,5 Millionen Beschäftigte von Bund und Kommunen bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten. Die Gewerkschaftsforderungen belaufen sich aufgrund des geforderten Mindestbetrages tatsächlich auf ein Volumen von rund 15 Prozent und würde die Kommunen mit rund 15 Mrd. Euro belasten. Die Vereinigung der Kommunalen Arbeitgeber (VKA) hat die Gewerkschaftsforderungen unter Hinweis auf die kommunale Haushaltslage zurückgewiesen.
Die VKA hat sehr deutlich auf die angespannte Lage in den Kommunen und kommunalen Einrichtungen hingewiesen. Es wurde auch deutlich gemacht, dass der geforderte Mindestbetrag von 500 Euro ein völlig verfehlter Ansatz sei, weil die Arbeitgeber Beschäftigte brauchen, die Leitungs- und Führungsverantwortung übernehmen. Es bestehe die Gefahr, dass die Wettbewerbsfähigkeit weiter abnehme, Ausgliederungen oder Privatisierungen zunehmen, wenn die Entgelte in den unteren Entgeltgruppen im Vergleich zur Privatwirtschaft weiter überproportional stiegen. Im schlimmsten Fall nehme die Tarifbindung kommunaler Arbeitgeber ab. Die Gewerkschaften übersähen weiterhin, dass die Tariflöhne im öffentlichen Dienst in den letzten zehn Jahren jedes Jahr im Schnitt um gut 2,5 Prozent gestiegen seien, jeweils über der Inflationsrate in den jeweiligen Jahren. Auch würden die Entlastungspakete der Bundesregierung nicht berücksichtigt. Ebenso wurde die Forderung nach gesonderten Formaten für die Themen der Sparkassen, Versorgungsbetriebe sowie Kranken-häuser und Pflegeeinrichtungen bekräftigt.
Die zweite Runde der Tarifverhandlungen findet am 22./23. Februar 2023 in Potsdam statt. Die dritte Runde ist vom 27.-29. März 2023 ebenfalls in Potsdam angesetzt.
2. Baugenehmigungen sollen schneller werden
Die kommunalen Spitzenverbände als Vertreter der unteren Bauaufsichtsbehörden sowie die Architekten- und die Ingenieurkammer Niedersachsen als Vertreter der Entwurfsverfasserinnen und Entwurfsverfasser machen sich für eine Beschleunigung der Baugenehmigungsverfahren in Niedersachsen stark. Um ihr Ziel zu bekräftigen, unterzeichneten sie am 6. Dezember 2022 eine gemeinsame Selbstverpflichtung.
Siehe Beschleunigung Baugenehmigungsverfahren
Die Bauaufsichtsbehörden wollen zukünftig über einen Bauantrag innerhalb von zehn Wochen entscheiden. Die Kammern wiederum bieten allen Entwurfsverfassern mit gezielten regionalen Fortbildungsangeboten z.B. zum öffentlichen Baurecht das nötige Knowhow, um die Qualität der eingereichten Anträge zu steigern. Architektenkammer und Ingenieurkammer erarbeiten zudem einen Leitfaden für Entwurfsverfasser, der eine konkrete Hilfestellung zur Erstellung von Bauanträgen bieten wird. Wer überhaupt als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser gilt und damit Bauanträge stellen darf, können die Behörden in der neuen Datenbank di.BAStAI überprüfen, die von den Kammern zur Verfügung gestellt wird. So wird eine automatisierte Prüfung der Entwurfsverfasserqualifikation möglich.
3. Klage des Landkreistages vor dem Staatsgerichtshof
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) wird eine Klage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof wegen der Verletzung des Anhörungsrechts durch den Niedersächsischen Landtag erheben.
Auslöser ist der Beschluss des Landtags zur Änderung von § 182 NKomVG vom 21. September 2022. Dadurch werden Sonderregeln für kommunale Haushalte aus der Corona-Zeit auch zur Bewältigung der finanziellen Auswirkungen des Ukraine-Krieges anwendbar.
Kritisiert wird das Verfahren und die sachliche Berechtigung.
Siehe: Presseerklärung des NLT
Die Newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl