Newsletter 6/2022

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 6 des Newsletters der SGK Niedersachsen
(veröffentlicht 6.7.2022):

Die DEMO einschließlich des Landesteils Extra wird ab 2022 in der bisherigen Form nicht mehr weitergeführt.

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Inhalt Newsletter 6/2022

  1. Neufassung Krankenhausgesetz für Niedersachsen
  2. Baulandmobilisierung: neue Dokumentation DStGB
  3. Vollzeitbetreuung in KiTa´s- Probleme der Praxis
  4. Neues Klimagesetz für Niedersachsen

 

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1. Neufassung Krankenhausgesetz für Niedersachsen

Der nds. Landtag hat am 28.6.22 ein neues Krankenhausgesetz verabschiedet. Es hat den Anspruch als das bundesweit modernste.

Inhalte:

Zukünftig  wird Niedersachsen in acht statt bisher vier Versorgungsregionen eingeteilt und es können klare Anforderungen an die wohnortnahe Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Regionen formuliert werden.

Bei der Förderung von Baumaßnahmen werden zukünftig nur noch Stationen berücksichtigt, die Zweibettzimmer vorsehen.

Um die Versorgung in Niedersachsen zu verbessern, werden zukünftig alle Krankenhäuser zur Teilnahme am IVENA-System der Notfallversorgung verpflichtet und es wird Demenzbeauftrage geben, die dafür sorgen, dass die besonderen Bedarfe von Demenzerkrankten zukünftig besser im Klinikalltag berücksichtigt werden.

Krankenhäuser werden gesetzlich verpflichtet, wichtige Daten zu Auslastung und Behandlungskapazitäten tagesaktuell an das Gesundheitsministerium zu melden, um die Pandemiebekämpfung auf ein detailliertes Lagebild stützen zu können.

Das Gesetz gibt erstmals die Möglichkeit, die Grenzen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung zu überwinden und neue Formen der Kooperation im Gesundheitswesen aktiv zu fördern. Dazu wird mit den regionalen Gesundheitszentren ein ganz neues Modell geschaffen. Diese Gesundheitszentren sollen insbesondere dort die lokale Gesundheitsversorgung stärken, wo ein Krankenhaus nicht oder nicht mehr besteht. Sie sollen Kooperationen und gemeinsames Handeln zwischen Krankenhäusern und Praxen fördern.

Krankenhausmittel des Landes erhöht

Das Volumen des Investitionsprogramms wird von bislang 120 auf erstmalig 150 Millionen Euro aufgestockt. Das Investitionsprogramm 2022 umfasst 29 Investitionsmaßnahmen, davon acht Erstförderungen sowie 21 Weiterfinanzierungen laufender Maßnahmen.

Weitere Einzelheiten unter:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/land-erhoht-seine-investitionen-in-die-krankenhauser-212573.html

 2. Baulandmobilisierung: neue Dokumentation DStGB

Der DStGB hat eine aktuelle Dokumentation mit dem Titel „Das neue Baulandmobilisierungsgesetz“ veröffentlicht. Die Dokumentation (32 Seiten) ist im Internet kostenfrei abrufbar:

https://www.dstgb.de/publikationen/dokumentationen/nr-167-das-neue-baulandmobilisierungsgesetz/doku-baulandmobilisierung-web.pdf?cid

Das Baulandmobilisierungsgesetz 2021 gibt Städten und Gemeinden verschiedene Instrumente an die Hand, einfacher und schneller neues Baurecht zu schaffen. Dies ist gerade mit Blick auf die dringend erforderliche Realisierung von Wohnbauprojekten in vielen Kommunen wichtig.

Die Dokumentation skizziert die zentralen Neuregelungen des Gesetzes und stellt sie im Kontext bereits bestehender planungsrechtlicher Instrumente vor. Die Dokumentation bietet damit wichtige Hinweise für die kommunale Planungspraxis und geht unter anderem auf Baulandmodelle, Konzeptvergaben, den sektoralen Bebauungsplan und auch auf die besonderen Herausforderungen  des Wohnens in ländlichen Räumen näher ein.

Nur wenn es gelingt, die Aktivierung von Bauland effektiv zu beschleunigen, können die ehrgeizigen Neubauziele im Bereich des Wohnungsbaus auch tatsächlich erreicht werden.

3. Vollzeitbetreuung in KiTa´s- Probleme der Praxis

Der NSGB hat im Nachgang zur Tarifeinigung für kommunale Kita-Erziehungskräfte zwei große Problemfelder benannt:

Die Finanzierbarkeit der Kinderbetreuung durch die Kommunen und die fehlenden Fachkräfte.

Die KiTa-Betreuung mache in allen Gemeinden den allergrößten Anteil im Haushalt aus, der im Verhältnis zu anderen Aufgaben immer weiter ansteigt, auch durch Tarifergebnisse wie dem jetzigen. Wenn immer bessere Standards und vor allem zusätzliche Betreuungszeiten eingerichtet und gefordert werden, sprenge das irgendwann die finanzielle Masse der Kommunen.

Entscheidend sei aber der Fachkräftemangel. Seit langem werde die Einrichtung einer einheitlichen dualen dreijährigen Erzieherinnen-Ausbildung mit Bezahlung durch die Kommunen gefordert. Während mit Beitragsfreiheit, Ganztagsgrundschule und dritten Kräften immer neue Wege beschritten würden, schränkten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vor Ort schon die normalen Betreuungszeiten ein, weil sie keine Fachkräfte mehr finden.

4. Neues Klimagesetz für Niedersachsen

Der nds. Landtag hat am 28.6.22 ein neues Klimaschutzgesetz verabschiedet.

 

Eckpunkte:

Anheben der Treibhausgas-Minderungsziele für Niedersachsen / Verkürzung des Minderungspfades:

  • Ambitionierterer Reduktionspfad: -65 Prozent bis 2030 ggü. 1990 (bisher -55 Prozent)
  • Einführen von gesetzlichen Zwischenzielen: bis 2035 Reduktion um 76 Prozent und bis 2040 Reduktion um 86 Prozent ggü. 1990
  • Zielsetzung Treibhausgasneutralität bis 2045 (bisher 2050)

 

Neue Impulse für den Ausbau der Erneuerbaren Energien:

  • Einführen einer Photovoltaikpflicht auf allen Neubauten (bisher lediglich gewerbliche Neubauten)
  • Verankerung von Flächen- und Leistungszielen für den Ausbau von Windenergie- und PV-Nutzung: Ausweisung von mindestens 1,7 Prozent der Landesfläche bis 2027 und von 2,2 Prozent des Landesfläche bis 2033 für die Windenergienutzung und von 0,47 Prozent der Landesfläche bis 2033 für die PV-Nutzung; Realisierung von mindestens 30 Gigawatt Windenergie an Land und mindestens 65 Gigawatt Photovoltaik bis zum 31. Dezember 2035, davon 50 Gigawatt auf bereits versiegelten Flächen
  • Deutliche Erleichterung der Genehmigung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf, an und in der Umgebung von Kulturdenkmälern
  • Verbot der Durchführung von Raumordnungsverfahren zu Maßnahmen und Planungen zur Nutzung von Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung (Verfahrenserleichterung)

 

Stärkung der Vorbildfunktion des Landes beim Klimaschutz:

  • Klimaneutrale Landesverwaltung bis 2040 (bisher 2050), Ambitionierterer Reduktionspfad: 80 Prozent bis 2030 ggü. dem Jahr 1990 (bisher 70 Prozent)
  • PV-Pflicht für alle Landesliegenschaften: bis 2025 30 Prozent PV-Belegung auf geeigneten Dachflächen, bis 2040 100 Prozent
  • Ehrgeizige Energie-Effizienzstandards bei Landesgebäuden (Neubau und Erweiterung / Renovierung)
  • Kopplung der Fördermittel des Landes an die Klimaschutzziele
  • Einführung eines CO2-Schattenpreises im Vorfeld der Vergabe von Beschaffungsaufträgen
  • Schnellere Flottenerneuerung – Umstellung des Fuhrparks des Landes auf emissionsfreie Antriebe bis 2030

 

Etablierung von kommunalen Pflichtaufgaben für den Klimaschutz:

  • Pflicht für die Landkreise und kreisfreien Städte zur Erstellung von Klimaschutzkonzepten für die eigene Verwaltung
  • Pflicht für die Landkreise zur Beratung der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinden bzgl. der Inanspruchnahme von Klimaschutzfördermitteln
  • Pflicht für die Mittel- und Oberzentren zur Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung
  • Pflicht zur Erstellung von Entsiegelungskatastern (Klimafolgenanpassung)
  • Mit den Regelungen der Novelle des NKlimaG gibt das Land ab 2024 zusätzlich ca. 60 Mio. Euro im Jahr für den Klimaschutz aus (v.a. für Gebäude der Landesverwaltung, Klimaschutzaufgaben in den Kommunen).

Die Newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl

manfred.puehl@nullspd.de