Newsletter 5/2022

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 5 des Newsletters der SGK Niedersachsen
(veröffentlicht 18.5.2022):

Die DEMO einschließlich des Landesteils Extra wird ab 2022 in der bisherigen Form nicht mehr weitergeführt.

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Inhalt Newsletter 5/2022

  1. Kommunale Finanzen in Niedersachsen 2022
  2. Landtag führt Möglichkeit hybrider Sitzungen ein – Regelungsvorschlag für Hauptsatzung
  3. Hotelbettensteuer – BVerfG erweitert Möglichkeiten
  4. Verwaltungsrechtsprechung zu Tagungsräumen (AfD)

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1. Kommunale Finanzen in Niedersachsen 2022

Das Finanzministerium hat die regionalisierten Ergebnisse der Steuerschätzung aus dem Mai 2022 bekannt gegeben. Es ist erneut mit deutlichen Einnahmeverbesserungen zu rechnen. Allerdings weist das Land auf zwei wichtige Punkte hin:

  1. Die geschätzten Einnahmeverbesserungen sind in erheblichem Maße durch eine sichtbar höhere Inflation getrieben.
  2. Die Steuerschätzung ist von einer außergewöhnlich hohen Unsicherheit geprägt (insbesondere Auswirkungen der weiteren Entwicklung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands sowie der Corona-Pandemie).

Das Land führt daher aus: „Die Steuerschätzung berücksichtigt zwar die kurzfristigen monetären Wirkungen der hohen Inflation, die zu erwartenden realwirtschaftlichen negativen Langzeitfolgen sind dagegen aber weitgehend in der gesamtwirtschaftlichen Projektion des Bundes ebenso wenig berücksichtigt wie die zu erwartenden Änderungen am Zinsmarkt.“

Zudem stehen den inflationsbedingten Steuermehreinnahmen erhebliche inflationsbedingte Mehrausgaben gegenüber.
Für die niedersächsischen Kommunen werden folgende Auswirkungen erwartet:

Die Steuereinnahmen sollen 2022 mit 10,405 Mrd. Euro noch einmal um 196 Mio. Euro besser ausfallen, als im November 2021 erwartet. 2023 werden weitere 335 Mio. Euro mehr, 2024 noch 349 Mio. Euro mehr, 2025 noch 314 Mio. Euro mehr und 2026 etwa 315 Mio. Euro mehr im Vergleich zur Steuerschätzung im November vorhergesagt.

Für den kommunalen Finanzausglich (KFA) geht das Finanzministerium für 2022 von einem um 133 Mio. Euro höheren Ergebnis aus (der Betrag würde über die Verbundabrechnung in 2023 kassenwirksam). Auch für 2023 und die folgenden Jahre wird mit einem besseren Ergebnis gerechnet.

Hoher kommunaler Investitionsrückstau

Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund weisen auf das jüngst veröffentlichte Kommunalpanel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hin:

Der kommunale Investitionsrückstand klettert um weitere 10 Milliarden Euro auf nun bundesweit 159 Milliarden Euro. Für Niedersachsen hatte der Niedersächsische Landesrechnungshof schon im vergangenen Jahr einen Investitionsstau von gut 20 Mrd. Euro bei den Kommunen ausgewiesen. Das aktuelle KfW-Kommunalpanel 2022 zeigt außerdem, dass sich die Unsicherheiten in den Haushalten der Kommunen gravierend verschärfen. Knapp die Hälfte der Kommunen bewertet ihre Finanzlage bereits als nur noch „ausreichend“ oder sogar „mangelhaft“.

Die gestiegenen Energiepreise und die Kostenexplosion im Baubereich machen vielen Kommunen bereits jetzt zu schaffen. Der KfW-Befragung zufolge wandten die Kommunen im Jahr 2020 im Mittel rund 1,5% ihrer Ausgaben für Wärme, Strom und Treibstoff auf. Dieser Anteil stieg bis 2022 um rund ein Drittel auf 2%. Wegen der gestiegenen Energiepreise müssen die Städte und Gemeinden Einsparungen vornehmen. Vorgesehene Investitionen auf Grund der Kostenexplosion im Baubereich würden verschoben und sogar genehmigte Förderanträge zurückgegeben. Steigerungen bei den Sozialausgaben belasten die kommunalen Haushalte zusätzlich.

Die größten Anteile  im gemeldeten Investitionsrückstand entfallen mit 29% auf Schulen, 25% auf Straßen und 12% auf Verwaltungsgebäude. Am stärksten zugelegt hat der wahrgenommene Investitionsrückstand bei Straßen (+5,7 Mrd. EUR), Brand- und Katastrophenschutz (+3,8 Mrd. EUR) und Verwaltungsgebäuden (+3,3 Mrd. 60 EUR). In den Bereichen Kultur, IT, Schulen oder Sport ist die Investitionslücke erfreulicherweise geschrumpft.

2. Landtag führt Möglichkeit hybrider Sitzungen ein – Regelungsvorschlag für Hauptsatzung

Mit Gesetz vom 23.3.2022 hat der Landtag in § 64 NKomVG die Möglichkeit der Durchführung von hybriden Sitzungen in Räten und Kreistagen geschaffen. Dasselbe gilt für Sitzungen des Hauptausschusses und der Fachausschüsse.

Grundvoraussetzung ist eine Regelung in den jeweiligen Hauptsatzungen.

Städtetag sowie Städte- und Gemeindebund haben dazu die anliegende Arbeitshilfe erarbeitet.

3. Hotelbettensteuer – BVerfG erweitert Möglichkeiten

Das Bundesverfassungsgericht hat die Einführung einer Hotel-Bettensteuer in Kommunen für verfassungsgemäß erklärt.

Für Kommunen interessant ist die Feststellung, dass die Herausnahme der beruflich veranlassten Übernachtungen aus der Besteuerung möglich, aber nicht verpflichtend ist. Damit wurde einer entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts von 2012 widersprochen.

4. Verwaltungsrechtsprechung zu Tagungsräumen (AfD)

Verwaltungsgerichte in Niedersachsen haben sich in Eil-Verfahren mit der Überlassung von Tagungsräumen an die AfD zur Durchführung  eines Landesparteitages beschäftigt.

Grundlegend sind dabei die übereinstimmenden Feststellungen, dass ein Anspruch gegenüber einer Kommune nur dann besteht, wenn ein Tagungsraum als öffentliche Einrichtung gewidmet ist. Nur dann besteht ein Anspruch auf der Grundlage des parteienrechtlichen Gleichbehandlungsgebots. Auf die Betriebsform kommt es nicht an.

Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Wir verweisen auf die anliegenden Presseerklärungen (Link öffnen):

https://verwaltungsgericht-lueneburg.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/das-verwaltungsgericht-luneburg-hat-eine-neue-vorsitzende-richterin-211567.html

https://verwaltungsgericht-oldenburg.niedersachsen.de/aktuelles/verwaltungsgericht-oldenburg-lehnt-eilantrag-der-afd-auf-uberlassung-der-sparkassen-arena-in-aurich-fur-einen-landesparteitag-ab-211386.html

 

Die Newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl

manfred.puehl@nullspd.de