Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 4 des Newsletters der SGK Niedersachsen
(veröffentlicht 27.4.2022):
Die DEMO einschließlich des Landesteils Extra wird ab 2022 in der bisherigen Form nicht mehr weitergeführt.
Als Nachfolge-Produkte erscheinen
– die DEMO viermal im Jahr in neuer Aufmachung sowie
– eine Beilage vorwärts-kommunal dreimal im Jahr als Beilage zum VORWÄRTS.
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Inhalt Newsletter 4/2022
- Neue DEMO
- Energiewende: klimagerechte Wärmeversorgung statt fossile Energie
- Kulturfördergesetz
- Online-Veranstaltung am 2.5.2022, 18 Uhr: “Jung und engagiert: Welche Politik braucht junges Ehrenamt in Niedersachsen?“
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1. Neue DEMO
Die DEMO erscheint in 2022 wieder als Abonnementzeitschrift. Viermal im Jahr wird nun in bewährter Manier die DEMO mit Artikeln, Interviews und Praxisberichten rund um einen Schwerpunkt über Kommunalpolitik und ihre Rahmenbedingungen erscheinen. In der Mitte finden sich anders als bisher keine „Regionalsplits“ einzelner Landes-SGKs. Dort lässt sich jetzt das zwanzigseitige SGK-Magazin als eine Koproduktion von Bundes-SGK und Landes-SGKs aus dem ganzen Land finden. Das SGK-Magazin gibt sich ein eigenes Schwerpunktthema und führt hierzu verschiedene Perspektiven aus den verschiedenen Landes-SGKs zusammen und informiert über wichtige Ereignisse und Veranstaltungen in der SGK-Familie.
Bitte überlegt Euch, ob Ihr diese neue DEMO mit einem Abonnement unterstützen könnt. Keine andere kommunalpolitische Zeitschrift ist so preiswert zu beziehen. Für nur sechs Euro im Jahr erhaltet Ihr vier Ausgaben frei Haus.
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2. Energiewende: klimagerechte Wärmeversorgung statt fossile Energie
In Zeiten der Energiewende und den Energie-Bezugsproblemen gewinnt vor Ort z.B. bei Ausweisung neuer Baugebiete eine klimagerechte Wärmeversorgung zunehmendes Interesse.
a) wir verweisen auf eine Onlineveranstaltung des Kompetenzzentrums Niedersachsen am 10.5.22 14 – 16.30 Uhr.
Wie kann die Wärmeversorgung von Neubaugebieten in einem vollständig regenerativen und dezentralen Energiesystem aussehen?
Programm, Anmeldung und weitere Informationen auf: www.3-n.info.
(→ News und Termine – Veranstaltungen – 10.5.22)
b) Kompetenzzentrum unterstützt Kommunen zukünftig bundesweit bei Wärmeplanung
Am 07. April 2022 wurde das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) mit Standort Halle (Saale) in Betrieb genommen. Der DStGB merkt dazu an:
Die Eröffnung des KWW ist eine wichtige Maßnahme für die Umsetzung der Klimawende. Gerade der Glasfaserausbau in Deutschland hat gezeigt, dass Kompetenzzentren bei der zügigen Umsetzung eine gute Beratung für Kommunen anbieten können. Denn häufig stellen sich ähnliche Fragen bei der Umsetzung, deren Antworten und Pläne gebündelt werden können.
Im Zuge der Wärmewende ist zu beachten, dass der Gebäudebestand und die Energieversorgungsinfrastruktur in den Regionen und Städten sehr unterschiedlich sind. Die Wärmewende muss daher dezentral ausgestaltet werden, um für die lokalen Strukturen maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Das KKW wird hier die richtigen Faktoren bei der Planung erkennen und entsprechende wichtige Hinweise erteilen können. Wichtig wird dabei sein, alle Technologien, die das Ziel der Klimaneutralität verfolgen, bei der Planung offen zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl für Wärmekonzepte in städtischen Quartieren mit Mehrfamilienhäusern als auch in ländlichen Regionen mit vielen Einfamilienhäusern.
So spielen in städtischen Wärmenetzen aktuell Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und ihre Förderung eine wichtige Rolle. Mit dem strom- und wärmeseitigen Ausbau der erneuerbaren Energien ist die KWK künftig vor allem zu deren Absicherung erforderlich. Deshalb müssen attraktive Förderbedingungen im Bereich der KWK durch entsprechende Regelungen bzw. Weiterentwicklungen im Kraft-Wärme-Koppelungsgesetz (KWKG) geschaffen werden.
Das KWW kann jedoch nur als erster wichtiger Baustein verstanden werden. Voraussetzung für die richtige kommunale Strategie im Bereich der Wärme ist insbesondere eine flächendeckend kommunale Wärmeplanung. Damit diese allen Kommunen offensteht, ist eine vollumfängliche Finanzierung durch Förderprogramme von Bund und Ländern erforderlich. So gibt es beispielsweise in Baden-Württemberg eine Pflicht zur Wärmeplanung für größere Kommunen, aber auch eine entsprechende Vollfinanzierung.
Näheres: www.dena.de.
3. Kulturfördergesetz
Die Fraktionen von SPD und CDU haben im Landtag den Entwurf eines Niedersächsisches Kulturfördergesetzes eingebracht.
Die Kulturförderung in Niedersachsen erfolgt bisher ausschließlich auf Grundlage der Landeshaushaltsordnung (LHO), der zur LHO ergangenen Verwaltungsvorschriften sowie weiterer untergesetzlicher Verwaltungsvorschriften wie z. B. Förderrichtlinien. Durch das Kulturfördergesetz würde die Kulturförderung als öffentliche Aufgabe erstmalig gesetzlich festgeschrieben.
Hierdurch würde auch dem besonderen Stellenwert der Kultur in Niedersachsen Rechnung getragen. In der Corona-Pandemie habe sich gezeigt, wie wichtig die Arbeit von Kulturschaffenden und Kultureinrichtungen für das gesellschaftliche Zusammenleben und das soziale Miteinander sei. Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fraktionen von SPD und CDU nur folgerichtig, dass die Förderung der Kultur in Niedersachsen durch ein eigenes Gesetz abgesichert werden soll. Innerhalb dieses Rahmens könnten dann die bestehenden Strukturen der Kulturförderung in Niedersachsen gefestigt und ausgebaut werden.
Für die Kommunen beachtlich ist insbesondere die Übertragung der bisher verfassungsmäßig verbürgten Aufgabe der Kulturförderung unter Wahrung des Rechts der kommunalen Selbstverwaltung.
Weitere Details LT-Drucksache 18/10731.
4. Online-Veranstaltung am 2.5.2022, 18 Uhr: “Jung und engagiert: Welche Politik braucht junges Ehrenamt in Niedersachsen?“
Ein aktuelles Thema.
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Die Newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl