Newsletter 2/2022

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 2 des Newsletters der SGK Niedersachsen
(veröffentlicht 3.2.2022): 

 

Rats-/Kreistagsmitglieder aufgepasst!

Arbeitshilfe für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker

Die bewährte SGK-Arbeitshilfe ist neu aufgelegt worden.
Mit beigefügtem Bestellformular können Exemplare bestellt werden.

 

Die DEMO einschließlich des Landesteils Extra wird ab 2022 in der bisherigen Form nicht mehr weitergeführt.

Als Nachfolge-Produkte erscheinen
– die DEMO viermal im Jahr in neuer Aufmachung sowie
– eine Beilage vorwärts-kommunal dreimal im Jahr als Beilage zum VORWÄRTS.

Wir werden in Kürze über die Bezugsmöglichkeiten ab 2022 informieren.

                     

Inhalt Newsletter 2/2022

  1. Ausbau der Windenergie: praktische rechtliche Probleme für Kommunen
  2. Einkommensteuererklärung 2021:Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger
  3. Arbeitshilfe für rechtssichere und zweckmäßige Bebauungspläne
  4. Hohe Mietbelastung in niedersächsischen Großstädten: DGB fordert Landeswohnungsbaugesellschaft
  5. Klimaneutrale Neubaugebiete ohne fossile Brennstoffe
  6. Ukraine-Konflikt: Frieden und Zusammenhalt –  auch in Niedersachsen!

 

1. Ausbau der Windenergie: praktische rechtliche Probleme für Kommunen

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund merkt dazu an:

Planerische Ausweisungen rund um die Errichtung und Nutzung von Windenergieanlagen beschäftigen deutschlandweit eine Vielzahl von Verwaltungsgerichten. Insbesondere die Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergienutzung, unter gleichzeitigem Ausschluss weiterer Flächen (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB), hat in den letzten Jahren eine Eigendynamik in der Rechtsprechung gewonnen. Viele Planungsträger scheitern an den sehr hohen und mitunter widersprüchlichen gerichtlichen Maßstäben bei der Auswahl sog. harter und weicher Tabuzonen.

Hier zeigt sich deutlicher Handlungsbedarf auf Seiten des Gesetzgebers, wichtige Aspekte der Planung zukünftig neu auszugestalten. Themenfeld ist hier nicht allein die Konzentrationszonenplanung für Windenergieanlagen, sondern auch der Umgang mit Fragen des Artenschutzes sowie mit militärisch genutzten Tiefflugstrecken.

In Anbetracht der ambitionierten Klimaschutz- und Ausbauziele der neuen Bundesregierung sind Anpassungen dringend erforderlich. Mit einem Bestand an 56 Gigawatt (GW) installierter Leistungen bedarf es eines Brutto-Zubaus von 44 GW an Windenergie an Land, um das Ausbauziel der Bundesregierung für das Jahr 2030 zu erreichen. Dafür müssen insbesondere Flächenausweisungen vereinfacht und rechtssicher gestaltet werden können und damit die kommunale Planung entlastet werden.

Als Beispiel zwei Verfahren vor dem OVG Lüneburg:
https://oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/windenergieplanungen-des-landkreises-uelzen-und-der-stadt-diepholz-unwirksam-208436.html

2. Einkommensteuererklärung 2021:Anhebung der pauschalen Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger

Für ihre Arbeit im kommunalpolitischen Bereich bspw. im Gemeinde- oder Stadtrat erhalten die ehrenamtlichen Mitglieder eine Aufwandsentschädigung.

Der steuerlich abzugsfähige Aufwand wird dabei durch pauschale Beträge steuerfrei gestellt. Hiernach ergeben sich ab 2021 folgende Beträge:

in einer Gemeinde oder Stadt mit monatlich jährlich
höchstens 20.000 Einwohnern 125,00 Euro 1.500,00 Euro
20.001 bis 50.000 Einwohnern 199,00 Euro 2.388,00 Euro
50.001 bis 150.000 Einwohnern 245,00 Euro 2.940,00 Euro
150.001 bis 450.000 Einwohnern 307,00 Euro 3.684,00 Euro
mehr als 450.000 Einwohnern 367,00 Euro 4.404,00 Euro
in einem Landkreis mit            monatlich   jährlich
höchstens 250.000 Einwohnern            245,00 Euro 2.940,00 Euro
mehr als 250.000 Einwohnern            307,00 Euro 3.684,00 Euro

Wichtig: Die Aufwandsentschädigungen bleiben jedoch mindestens in Höhe des in der Lohnsteuer-Richtlinie genannten Betrags von 250 Euro monatlich steuerfrei.

Bei einer Einwohnerzahl bis zu 150.000 in einer Gemeinde oder Stadt sowie bei höchstens 250.000 Einwohnern in einem Landkreis gilt daher grundsätzlich der Betrag von 250 € p.m./3000 € p.a..

3. Arbeitshilfe für rechtssichere und zweckmäßige Bebauungspläne

Wie kommt man zu rechtssicheren und zweckmäßigen Bebauungsplänen? Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat eine Arbeitshilfe mit Tipps und Hinweisen erstellt: difu.de
Die 224 Seiten starke Arbeitshilfe kostet 39€ + Versand, kann aber von einer Difu-Zuwender-Kommune kostenfrei bezogen werden.

4. Hohe Mietbelastung in niedersächsischen Großstädten: DGB fordert Landeswohnungsbaugesellschaft

In den niedersächsischen Großstädten sind Mietwohnungen und Wohneigentum für Beschäftigte und ihre Familien oft nicht mehr bezahlbar. Die private Immobilien- und Wohnungswirtschaft ändert daran nichts. Für mehr bezahlbaren Wohnraum fordert der DGB daher die Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft.

Nähere Einzelheiten einschließlich der Darstellung einer Mietbelastungsquote in ausgewählten Großstädten siehe: zum DGB-#schlaglicht 07/2022

5. Klimaneutrale Neubaugebiete ohne fossile Brennstoffe

Viele niedersächsische Kommunen haben sich die Klimaneutralität bis 2045 zum Ziel gesetzt. Gerade für diese Kommunen ist ein Verbot fossiler Brennstoffe in Neubaugebieten eine gute Möglichkeit, die Ausweisung neuer Baugebiete weitgehend klimaneutral zu gestalten. Dürfen Kommunen in ihren Bebauungsplänen die Verwendung fossiler Brennstoffe für Heizzwecke ausschließen?

Anliegend dazu nähere Informationen aus dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz sowie entsprechende rechtliche  Handreichungen: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/olaf-lies-klimaneutrale-neubaugebiete-ohne-fossile-brennstoffe-207588.html

6. Ukraine-Konflikt: Frieden und Zusammenhalt –  auch in Niedersachsen!

Anliegend ein Aufruf der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen.

 

Die Newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl

manfred.puehl@nullspd.de