Newsletter 12/2021

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 12 des Newsletters der SGK Niedersachsen

(veröffentlicht 24.11.2021):

Inhalt Newsletter 12/2021

  1. Neuregelung der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter
  2. Anmeldung zur Kommunalakademie der Bundes-SGK
  3. Seminar für Fraktions-Geschäftsführungen
  4. Hinweis zu neuem Auszählungsverfahren d´Hondt

 

1. Neuregelung der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter

Einigung von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss

Bund und Länder haben sich in der Sitzung des Vermittlungsausschusses am 06. September 2021 auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter geeinigt.

Die Einigung sieht vor, dass der Bund sich mit 3,5 Mrd. Euro an den Investitionskosten beteiligen wird. Diese Investitionshilfen können künftig für Neubau, Umbau, Erweiterung, Ausstattung sowie Sanierung der Infrastruktur verwendet werden. Sie sind damit nicht zwingend auf die Schaffung zusätzlicher Plätze beschränkt. Zudem haben die Länder erreicht, dass auch Eigenanteile der Träger bei den Investitionen der Länder einberechnet werden können (der Bund beteiligt sich mit einer maximalen Förderquote von 70 % – die Länder mit mindestens 30 %).

Ab 2026 beteiligt sich der Bund darüber hinaus stufenweise an den Betriebskosten, ab 2030 mit bis zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Der ursprüngliche Entwurf sah eine Beteiligung des Bundes von maximal 980 Mio. Euro vor.

Zudem wurde eine Evaluationsklausel aufgenommen. Der Bund verpflichtet sich unter Beteiligung der Länder zum 31. Dezember 2027 und zum 31. Dezember 2030 die durch dieses Gesetz verursachten Investitions- und Betriebskosten zu evaluieren.

Der Niedersächsische Städtetag merkt dazu an:

Wir fordern die Landesregierung auf, kurzfristig eine Anpassung der Fristen seiner Förderrichtlinie zum Investitionsausbau des Ganztags an das beschlossene Ganztagsförderungsgesetz vorzunehmen.

Der flächendeckende Ausbau unserer Schulen zu Ganztagsschulen ist aus personeller und finanzieller Sicht eine Herkulesaufgabe für die Kommunen. Die jetzt vorliegenden Förderbedingungen haben so enge Fristen, dass selbst unter besten Bedingungen nur wenige Kommunen die Arbeiten fristgerecht abschließen können.

Wir erwarten außerdem, dass sich das Land öffentlich zu dem seit 2014 etablierten niedersächsischen Weg bekennt und die durch die Einführung des Ganztagsanspruchs erheblichen landesweiten Mehrausgaben vollumfänglich übernimmt und für eine angemessene Finanzausstattung im Landeshaushalt gewährleistet. Die Träger der kommunalen Jugendhilfe sind in Niedersachsen nicht verantwortlich für die Einrichtung von Ganztagsschulen! Es handelt sich hierbei um eine neue Aufgabe, die vollumfänglich konnexitäts-relevant ist..

Zum Gelingen des Rechtsanspruchs sind ausreichende Fachkräfte die dritte tragende Säule. Wegen des derzeit bestehenden großen Fachkräftemangels, der durch die Einführung des Ganztagsrechtsanspruchs noch erheblich vergrößert werden wird, fordern wir das Land auf, kurzfristig eine Fachkräfteoffensive bei den Erzieherinnen und Erziehern zu starten und endlich die Erzieherausbildung zu modernisieren. Ohne ausreichende Erzieherinnen und Erzieher ist die Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht umsetzbar.

Hinweis: dazu hat es inzwischen auf Bundesebene eine Vereinbarung gegeben. Darüber wird im nächsten Newsletter berichtet.

2. Anmeldung zur Kommunalakademie der Bundes-SGK

 Ausschreibung  für den Kurs 58 der Sozialdemokratische Kommunal-Akademie

  • Kursbeginn am 18. März 2022 in Springe (bei Hannover)
  • Die Kommunal-Akademie findet ab 2022 im Blended-Learning-Format statt. Das erste und dritte Modul werden in Präsenz in Springe, das zweite und vierte Modul digital durchgeführt.
  • Die Bewerbungen sind nur noch digital möglich im Wiki der Parteischule. Die Parteischule sendet die eingegangenen Bewerbungen an den Landesverband bzw. Bezirk, der aus den Bewerbungen die Personen auswählt, die teilnehmen sollen, und an die Parteischule sendet.
  • Zeitkette:

Bewerbungsschluss für Teilnehmer*innen 15. Dezember 2021.

Nominierungsschluss der Landesverbände/Bezirke beim SPD-Parteivorstand: 31. Januar 2022

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten Anfang Februar 2022 die Teilnahmebestätigung durch die Parteischule im Willy-Brandt-Haus.

Link zur Ausschreibung und Bewerbung:

https://parteischule-wiki.spd.de/_media/praxis:ausschreibung_ska-kurs_58.pdf (Der Bewerbungslink befindet sich auf Seite 4)

3. Seminar für Fraktions-Geschäftsführungen

Die Bundes-SGK führt am 03./04. Dezember 2021 in Springe wieder das Seminar „Geschäftsführung von Rats- und Kreistagsfraktionen“ durch. Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer/innen von Rats- und Kreistagsfraktionen und bietet Reflexionsmöglichkeiten und praktische Unterstützung in der Bewältigung des Managementalltags. Zu den Schwerpunkten des Seminars zählen die Profilierung der Rollen und Aufgaben der Geschäftsführung, die Kommunikation- und Kooperationsfähigkeit an den Schnittstellen Hauptamt/Ehrenamt/Verwaltung, die Verbesserung der Organisation und Selbstorganisation sowie die Schärfung des Profils nach innen und außen.

Die Anmeldung ist möglich unter https://www.bundes-sgk.de/seminar_fraktion_gf_2021

4. Hinweis zu neuem Auszählungsverfahren d´Hondt

Weil in den Beratungen in der Konstituierungsphase der Vertretungen über die Besetzung der Gremien ständig über die gesetzliche Neuregelung (Übergang von Hare-Niemeyer zu d´Hondt) diskutiert und gestritten wird, zur Klarstellung nochmals folgender Hinweis:

Die Rechtsänderung gilt nur für die Ausschüsse (§ 71 NKomVG) und für den Hauptausschuss (VA, KA),  nicht aber für die Vertretung (Rat, Kreistag).

 

Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl

manfred.puehl@nullspd.de