Newsletter 11/2021

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 11 des Newsletters der SGK Niedersachsen

(veröffentlicht 30.9.2021):

Inhalt Newsletter 11/2021

  1. Ergebnisse der Stichwahl am 26.9.2021
  2. Entschädigungssatzungen in der Wahlperiode ab 1.11.2021
  3. Abgrenzung Gruppe/Zählgemeinschaft
  4. Neues Ausschuss-Besetzungsverfahren nach d´Hondt – Sachstand

 

Angebote der SGK Niedersachsen für die politische Arbeit

Die Fraktion möchte sich nach der Konstituierung eine Geschäftsordnung geben?

Die SGK Niedersachsen hat eine Muster-Geschäftsordnung erarbeitet, die an die jeweiligen örtlichen Bedürfnisse angepasst werden kann. Praktische Erfahrungen, insbesondere bei Streitigkeiten in der Fraktion, begründen die Empfehlung, eine Geschäftsordnung zu verabschieden.

Zu beziehen bei der SGK-Landesgeschäftsstelle:
manfred.puehl@nullspd.de

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1. Ergebnisse der Stichwahl am 26.9.2021

(Fortsetzung der Berichterstattung zum 1. Wahlgang am 12.9.2021;

sgk-newsletter 10/2021)

Die erfreuliche Tendenz bei SPD-Wahlvorschlägen hat sich auch in der Stichwahl fortgesetzt.

Wir übersenden in der Anlage eine Gesamtübersicht aller erfolgreichen Direktwahlen in Landkreisen, der Region Hannover und größeren Städten.

Eine Gesamtübersicht aller 283 Direktwahlen ist einsehbar unter

https://www.aktuelle-wahlen-niedersachsen.de/KW2021.

Positiv fielen insbesondere die Wahlsiege in Papenburg, Goslar, Melle und Norden auf. Leider gelang es in Lüneburg und Wolfsburg nicht, einen SPD-Wahlvorschlag in Nachfolge der erfolgreichen Vorgänger Mädge und Mohrs durchzubringen.

Im Einzelnen lassen sich für zukünftige Wahlen folgende Erkenntnisse gewinnen:

  • Wiedereinführung der Stichwahl

Wie zu erwarten, hat die Wahlbeteiligung in der Stichwahl von der zeitgleich stattfindenden Bundestagswahl profitiert. Das war bei Stichwahlen in den vergangenen Jahren leider nicht der Fall und wird auch weiterhin so sein.

  • Amtsinhaberbonus

Unabhängig von Parteibindung oder –zugehörigkeit können  Amtsinhaber bei Wiederantritt nicht wie früher grundsätzlich auf einen Amtsbonus setzen. Es hat einige spektakuläre Abwahlen gegeben, die teilweise, aber nicht immer auf unerfreuliche Verhältnisse vor Ort zurückzuführen sind.

  • Parteizugehörigkeit

Es ist eine zunehmende Tendenz festzustellen, nicht nur in kleineren Gemeinden, sondern inzwischen auch in größeren Städten, dass parteiungebundene Kandidatinnen und Kandidaten antreten und gewinnen. Dies gelingt meist aber nur durch Wahlempfehlungen der politischen Parteien.

Die politischen Parteien sind aufgefordert, dies zu analysieren und gegebenenfalls Strategien zu entwickeln.

  • Auswärtige Bewerberinnen/Bewerber

Die Wahlchancen waren auch hier weiterhin nur begrenzt.

  • Fachleute

Insbesondere in Gemeinden haben die Wähler bevorzugt BewerberInnen mit Verwaltungserfahrung ihr Vertrauen geschenkt.

  • Weibliche Hauptverwaltungsbeamte

Die Zahl konnte nicht signifikant gesteigert werden. Einigen bedauerlichen Niederlagen/Amtsverzichten  standen aber auch erfreuliche Erfolge gegenüber.

–  Wahlzeit

Es gilt grundsätzlich eine Wahlzeit von fünf Jahren, also jetzt bis 2026.

Die längerfristigen  Übergangszeiten werden zunehmend auslaufen und neue wahlperiodenübergreifende Wahlzeiten nur in Ausnahmefällen eintreten. Auf breiter Front wird es  eine Übereinstimmung mit den Allgemeinen Wahlperioden geben.

Die kommunalen Spitzenverbände setzen sich allerdings weiterhin für eine Verlängerung der Wahlzeiten ein.

2. Entschädigungssatzungen in der Wahlperiode ab 1.11.2021

(Wiederholung von sgk-newsletter 8/2021)

Anliegend ein Auszug aus den neuen Empfehlungen der niedersächsischen Entschädigungskommission nach § 55 Abs. 2 NKomVG.

Es wird besonders auf die Empfehlungen zur Höhe der Aufwandsentschädigungen in Gemeinden/Samtgemeinden, Landkreisen und der Region

sowie

auf höhere Aufwandsentschädigungen für besondere Funktionen verwiesen (Abschnitt  V).

Außerdem auf die Gestaltung des Auslagenersatzes – u.a. Betreuung von Familienangehörigen, Nachteilsausgleich (Abschnitt IV).

3. Abgrenzung Gruppe/Zählgemeinschaft

Es wird auf den anliegenden Beitrag aus dem SGK-Beratungsdienst verwiesen.

4. Neues Ausschuss-Besetzungsverfahren nach d´Hondt – Sachstand

Dem Landtag liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor, bei der Besetzung der Fachausschüsse vom Verfahren Hare-Niemeyer auf d´Hondt überzugehen.

Das Sitzverteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer bleibt für die Vertretungen (Rat/Kreistag) allerdings unverändert.

Das Gesetz soll am 13.10.2021 im Landtag beschlossen werden und am 1.11.21 in Kraft treten.

Es dürfte sich bei Konstituierungen noch im Oktober empfehlen, nach dem neuen Sitzverteilungsverfahren zu verfahren. Sollte noch das Verfahren Hare-Niemeyer angewandt werden, gäbe es nach Inkrafttreten des Gesetzes die Veränderungsmöglichkeit nach § 71 Absatz 9 NKomVG.

Über weitere Änderungen des NKomVG wird nach Verabschiedung im Landtag berichtet.

 

Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl

manfred.puehl@nullspd.de