Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 1/2020 des Newsletters der SGK Niedersachsen
(veröffentlicht 16.1.2020):
Inhalt Newsletter 1/2020:
|
———————-——————————————————————————–
1. Landtag ändert Regelungen zu Straßenausbaubeiträgen
Nach langer Diskussion hat der Landtag im Oktober 2019 das Kommunalabgabengesetz (NKAG) im Hinblick auf Straßenausbaubeiträge geändert.
Von einer Abschaffung wurde abgesehen. Verabschiedet wurde ein Kompromissvorschlag der Koalitionsfraktionen.
Die Neuregelung sieht verschiedenen Möglichkeiten vor, die Anwohner zu entlasten:
– Die Kommunen können durch Satzung bestimmen, dass nicht der komplette Aufwand der Straßenausbaumaßnahme, sondern nur ein Teil hiervon den Anwohnern auferlegt wird.
-Zuschüsse Dritter können vom Aufwand abgezogen werden, der auf die Anwohner umgelegt werden soll.
-Tiefenmäßige Begrenzungen bei den Grundstücken und Eckgrundstücksvergünstigungen sind zulässig.
– Frühzeitige Information an die Betroffenen über Baumaßnahmen und über voraussichtliche Kosten.
-Möglichkeit der Stundung und ratenweise Zahlung (Verrentung) des
Beitragsanspruchs für bis zu 20 Jahre bei Verzinsung mit bis zu 3 Prozent über dem Basiszinssatz.
2. Gesetz zur Bekämpfung der Hasskriminalität
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Hasskriminalität vorgelegt. Gerade aufgrund der weiterhin zahlreichen Bedrohungen von Kommunalpolitikern sind die Verschärfungen im Strafrecht
und bessere Meldeverfahren bei Beleidigungen in sozialen Netzwerken positive Entwicklungen.
Der Entwurf sieht als eine zentrale Neuerung die Einführung einer Meldepflicht der Anbieter sozialer Netzwerke vor. Anbieter sollen verpflichtet werden, ein System einzurichten, wonach bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden sind.
Im § 188 Strafgesetzbuch (Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens) soll klargestellt werden, dass dieser auch für Kommunalpolitiker gilt.
- 241 (Bedrohung) soll dahingehend erweitert werden, dass zukünftig auch die Bedrohung mit einer rechtswidrigen Tat gegen die körperliche Unversehrtheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert vom Tatbestand erfasst ist.
Weitere Verschärfungen im Strafrecht sind vorgesehen.
Hinsichtlich weiterer Einzelheiten verweisen wir auf die Anlage.
3. Kandidatenanfragen Hauptverwaltungsbeamte
Im Vorfeld der Direktwahlen in 2021 nimmt die Zahl der Anfragen, vor allem aus kleineren Kommunen zu, ob die SGK Niedersachsen bei der Suche nach Kandidaten behilflich sein kann.
Dazu geben wir nach langjähriger Erfahrung folgende Empfehlung ab:
Die Vermittlung von KandidatInnen von der Landesebene aus – Stichwort: Stellenbörse – ist nach unserer langjährigen Erfahrung in Niedersachsen weitgehend aussichtslos. Insoweit hat sich eine Stellenbörse auch nicht realisieren lassen.
Insbesondere dann, wenn die Wahlchancen vor Ort für einen SPD-Bewerber nur begrenzt sind, findet sich kaum jemand bereit, als Auswärtiger anzutreten.
Deshalb empfehlen wir andere Wege:
- persönliche Suche im eigenen Umfeld: Gemeindeverwaltungen, Kreisverwaltungen
– es setzt sich immer mehr die Erkenntnis durch, dass wir auch mit parteilosen BewerberInnen arbeiten müssen, die aber bereit sind, sich von uns nominieren zu lassen und eine gewisse Nähe zu uns besitzen. Es gibt dazu aus jüngerer Vergangenheit eine Reihe gelungener Beispiele.
- Anzeige in einer örtlichen Zeitung(ein Ausschreibungs-Muster findet sich im Wahlhandbuch).Eine Anzeige in der DEMO hat nur Sinn, wenn ein genügender Vorlauf vorhanden ist.
- Personalwünsche in unseren SGK-Publikationen finden nach unseren langjährigen Erfahrungen so gut wie keine Resonanz. Das liegt überwiegend auch am Adressatenkreis: welches Rats-/KT-Mitglied fühlt sich angesprochen, welcher HVB will einen guten Mitarbeiter abgeben?
4.Weitere Empfehlungen (einschließlich Ausschreibungstext) haben wir auch im SGK-Wahlkampf-Handbuch gegeben. Dieses Handbuch kann man weiterhin beziehen (Wahlhandbuchstellformular).
4. Kommunalwahl-Camp der Bundes-SGK in Hofgeismar
27. März bis 29. März 2020
Im Vorfeld der Kommunalwahlen 2021 in Hessen und Niedersachsen bietet die Bundes-SGK wieder das bewährte Kommunalwahl-Camp an.
Zielgruppe sind Interessenten/innen bzw. Kandidat/innen
- für die Wahlen zur kommunalen Vertretungskörperschaft,
- für das Amt eines/einer Hauptverwaltungsbeamten/in und
- Direktwahlkandidaten/innen sowie Kandidaten/innen für ein ehrenamtliches kommunalpolitisches Mandat.
Nähere Einzelheiten sowie Anmeldemöglichkeiten :
https://www.bundes-sgk.de/veranstaltung/kommunalwahl-camp-bundes-sgk-hofgeismar