Newsletter 8/2019

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 8/2019 des Newsletters der SGK Niedersachsen:

Inhalt Newsletter 8/2019:

  1. Zusätzliche Mittel des Landes Niedersachsen für KiTa-Investitionen
  2. Übertragung der Trägerschaft für eine KiTa an freien Träger: Ausschreibungspflicht?
  3. Bund beteiligt sich weiter an Integrationskosten
  4. DEMO-Kommunalkongress 21./22.11.2019 Berlin

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1. Zusätzliche Mittel des Landes Niedersachsen für KiTa-Investitionen

Ministerpräsident Stephan Weil hat  bei der Städteversammlung am 26.9.2019 angekündigt, 30 Mio. Euro zusätzliche Investitionsförderung zur Schaffung neuer Kita-Plätze und 17 Mio. Euro für die Erzieherausbildung an den Berufsschulen zur Verfügung zu stellen.

Der Städtetag bewertet das wie folgt: Das Land hat sich nun darauf verständigt, die im Landeshaushalt für 2021 zurückgestellten 47 Mio. Euro aus dem Landesanteil der 5,5 Milliarden Euro Bundesmittel zur Verbesserung der Qualität in den Kitas (Gute-Kita-Gesetz) sobald als möglich an die Kommunen auszuzahlen.

 

2. Übertragung der Trägerschaft für eine KiTa an freien Träger: Ausschreibungspflicht?

 

In der kommunalen Praxis kommt häufiger die Frage auf, ob die Übertragung der Trägerschaft für eine KiTa an einen freien Träger ausschreibungspflichtig ist. Der NSGB hat dazu die anliegende rechtliche Stellungnahme abgegeben. Im Ergebnis ist die Rechtslage nicht eindeutig, der NSGB verneint allerdings eine Ausschreibungspflicht.

3. Bund beteiligt sich weiter an Integrationskosten

       Das Bundeskabinett hat am 25. September 2019 den „Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021“ beschlossen. Damit wird der Beschluss der Regierungen des Bundes und der Länder zu Weiterführung der Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Gemeinden vom 6. Juni 2019 gesetzlich umgesetzt.

Wesentlicher Inhalt

Im Rahmen der Weiterführung der Bundesbeteiligung an flüchtlingsbedingten Kosten von Ländern und Gemeinden erhalten die Länder vom Bund im Jahr 2020 einen Pauschalbetrag in Höhe von 700 Millionen Euro und in 2021 in Höhe von 500 Millionen Euro jeweils durch die Erhöhung der Umsatzsteueranteile der Länder zulasten des Bundes. Dieser Pauschalbetrag ersetzt die in den Jahren 2016 bis 2019 gezahlte Integrationspauschale in Höhe von 2 Mrd. Euro jährlich.

Näheres siehe Anlage.

4. DEMO-Kommunalkongress 21./22.11.2019 Berlin

Siehe anliegenden Flyer: www.demo-kommunalkongress.de/programm-referenten-2019/

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