Herzlich Willkommen zur 7. Ausgabe des SGK-Newsletters in diesem Jahr:
Inhalt Newsletter 7/2019:
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1. Gegenmaßnahmen gegen Bedrohungen und Beleidigungen von KommunalpolitikerInnen
Die Zahl von Drohungen gegen kommunale Amts- und Mandatsträger im Internet und in sozialen Netzwerken sowie von Beleidigungen und anderen Ausfällen nimmt bedrohlich zu. Solche Angriffe sind als ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie anzusehen, weil sie das Klima der politischen Auseinandersetzung vergiften und den Nährboden für Extremismus bereiten.
Es sind daher Strategien zu entwickeln, wie Betroffene Unterstützung erhalten, und wie gegebenenfalls strafrechtlich vorgegangen wird.
1.Strafverfolgung
Auf strafrechtlicher Seite wurde vielfach beklagt, dass Staatsanwaltschaften auf entsprechende Strafanzeigen ein öffentliches Interesse verneint und auf den Privatklageweg verwiesen haben (§ 376 StPO).
Die niedersächsischen Generalstaatsanwälte haben nun erst kürzlich ihre Hinweise an die Staatsanwaltschaften dahingehend verändert, dass eine Verfahrenseinstellung regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt bei Straftaten , die sich u.a. gegen Amtsträger richten und einen Bezug zu ihrem Amt oder Dienst aufweisen.
- polizeiliche Prävention
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport reagiert mit einer Reihe von Informations- und Präventionsveranstaltungen auf die hohe Zahl von Drohungen gegen Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger im Internet und in sozialen Netzwerken. Im Spätsommer und Herbst 2019 sind dazu mehrere regionale Konferenzen geplant, die in den Bereichen der Polizeidirektionen Hannover, Braunschweig, Göttingen, Oldenburg, Osnabrück und Lüneburg stattfinden.
Zu den Zielen der Regionalkonferenzen zählt, das Sicherheitsverhalten und das Sicherheitsgefühl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer nachhaltig zu stärken, unter anderem durch einen festen Ansprechpartner bei der Polizei. Die Regionalkonferenzen sollen deshalb auch dazu dienen, die Anzeigenbereitschaft zu steigern, um so entsprechende Taten in das Hellfeld der Straftatenbegehung zu rücken und aufklären zu können.
Die Regionalkonferenzen richten sich an Mandatsträgerinnen und Mandatsträger der Parlamente (Landtag, Bundestag, EU-Parlament), an Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Vorsitzende der Kreistage als ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter, Gerichtspräsidentinnen und -präsidenten, Leiterinnen und Leiter von Staatsanwaltschaften, Leitung Justizvollzug, Polizeiführungskräfte (PD/PI) sowie an Chefredakteurinnen und Chefredakteure.
Neben den Regionalkonferenzen gibt es auf der Ebene der Polizeiinspektionen lokal zugeschnittene Veranstaltungen auf Gemeindeebene. Diese lokalen Informationsveranstaltungen zielen auf Mandatsträgerinnen und -träger in den kleineren kommunalen Gebietskörperschaften. Dazu gehören Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Samtgemeindebürgermeisterinnen und -bürgermeister, Ratsvorsitzende und Fraktionsvorsitzende, Justizvertreterinnen und -vertreter sowie Pressevertreterinnen und -vertreter
2. SGK Niedersachsen nimmt kommunalpolitische Bildungsarbeit auf – um Fortbildungswünsche wird gebeten!
Die von der Landesregierung angekündigte Förderung kommunalpolitischer Vereinigungen zur Durchführung kommunalpolitischer Bildungsarbeit steht vor der Realisierung.
Die SGK Niedersachsen als einer der Zuwendungsempfänger hat nunmehr ihr Vorstandsmitglied
Hannelore Hunter-Rossmann
mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt.
Zielvorstellung ist vorrangig, Fortbildungsveranstaltungen vor Ort mit überschaubarem Zeitaufwand anzubieten.
Wir bitten euch daher erneut, euren Weiterbildungsbedarf mitzuteilen, um zielgenaue Angebote gestalten zu können. Hannelore wird direkten persönlichen Kontakt mit euch aufnehmen. Durch unsere große Vernetzung wird es kaum ein Thema geben, was nicht mittels kompetenter Referenten behandelt werden kann.
Eure Weiterbildungsbedarfe/-wünsche richtet bitte an
hannelore.hunter-rossmann@nullsgk-niedersachsen.de
3. Buchtipp für angehende Bürgermeisterinnen: Bürgermeisterin werden – Fahrplan ins Amt
Was will der »Fahrplan«?
Das Buch ermutigt und unterstützt Frauen dabei, »Ja» zu sagen zur Kandidatur für das Bürgermeisteramt. Es bietet eine solide Klärungshilfe für die Entscheidungsphase und beleuchtet zentrale Aspekte, Fallstricke und Chancen für Frauen im Wahlkampf und im ersten Jahr im Amt.
Was steckt drin?
Der Leitfaden bietet einen Mix aus bewährten Coachingmethoden, Strategien und Praxistipps sowie Hintergrundinformationen aus Wissenschaft, Medien und politischer Debatte. So können potenzielle Kandidatinnen die Herausforderungen Schritt für Schritt angehen und sich einen individuellen Fahrplan ins Amt zusammenstellen.
Die drei zentralen Themen sind:
- Kandidatur: Den entscheidenden Schritt wagen
- Wahlkampf: Die optimale Vorbereitung – der eigene Masterplan
- Neu im Amt: Das erste Jahr
Was ist besonders?
Die spezifischen Fragestellungen, die Frauen auf dem Weg zum Bürgermeisteramt umtreiben, werden offengelegt und beantwortet: Wie komme ich zu einer tragfähigen Entscheidung? Wie setze ich die Kandidatur als Frau strategisch und für mich maßgeschneidert um? Wie gehe ich als Führungskraft souverän die ersten Schritte im neuen Amt an und wie positioniere ich mich als Rathauschefin?
17 aktive und ehemalige Amtsinhaberinnen teilen ihren Erfahrungsschatz in lebensnahen Interviews mit den Leserinnen und Lesern. Frauen in kommunalen Spitzenämtern werden als Vorbilder sichtbar.
Wer steckt dahinter?
Die Autorin Dr. Hanne Weisensee ist eine profilierte Kennerin der kommunalen wie der bundespolitischen Praxis. Ihre Fachkompetenz in Politik und Verwaltung mit dem besonderen Fokus auf Frauen in Führungspositionen fließt genauso in das Buch ein wie ihre Erfahrungen als Politikwissenschaftlerin, Beraterin und Coach.
Das empfehlenswerte Buch kann beim Boorberg-Verlag zum Preis von 39€ bezogen werden.
Weisensee, 1. Auflage 2019, 978-3-415-06536-9
https://www.boorberg.de/9783415065369+Weisensee+Bürgermeisterin+werden
4. Reform der Grundsteuer – Verfahrensstand
Nach der Einigung der Koalitionsparteien im Koalitionsausschuss Mitte Juni, die Grundsteuerreform nunmehr auf den Weg zu bringen und dabei über eine Grundgesetzänderung die Bundeskompetenz grundgesetzlich festzuschreiben und eine Abweichungsgesetzgebung der Länder zu ermöglichen, hat das Bundeskabinett die entsprechenden Beschlüsse gefasst.
Der Bundestag hat das Gesetzpaket vor der Sommerpause in erster Lesung beraten. Nunmehr stehen noch schwierige Verhandlungen insbesondere über die geplanten Grundgesetzänderungen bevor.
Mit der Reform der Grundsteuer soll auch eine Grundsteuer C eingeführt werden, die auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke erhoben werden kann. Damit soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, Bauland zu mobilisieren, ihre