Inhalt newsletter 6/2019
1. SGK Niedersachsen nimmt kommunalpolitische Bildungsarbeit auf – um Fortbildungswünsche wird gebeten!
2. DigitalPakt Schule: Liste der konkreten Förderungen pro Kommune
3. Buchtipp für angehende Bürgermeisterinnen: Bürgermeisterin werden – Fahrplan ins Amt
4. Bund und Länder einigen sich bei Flüchtlingsfinanzierung
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1. SGK Niedersachsen nimmt kommunalpolitische Bildungsarbeit auf – um Fortbildungswünsche wird gebeten!
Die von der Landesregierung angekündigte Förderung kommunalpolitischer Vereinigungen zur Durchführung kommunalpolitischer Bildungsarbeit steht vor der Realisierung.
Die SGK Niedersachsen als einer der Zuwendungsempfänger hat nunmehr ihr Vorstandsmitglied Hannelore Hunter-Rossmann mit der Wahrnehmung der Aufgabe beauftragt.
Wir bitten unsere Mitglieder nunmehr erneut, ihren Weiterbildungsbedarf – vor allem vor Ort! – mitzuteilen, um zielgenaue Angebote gestalten zu können.
Hannelore wird direkten persönlichen Kontakt mit euch aufnehmen. Durch unsere große Vernetzung wird es kaum ein Thema geben, was nicht mittels kompetenter Referenten behandelt werden kann.
Eure Weiterbildungsbedarfe/-wünsche richtet bitte an
hannelore@nullhunter-rossmann.de.
2. DigitalPakt Schule: Liste der konkreten Förderungen pro Kommune
Hier findet ihr eine Liste mit Angaben der Fördersummen für die einzelnen kommunalen Schulträger in Niedersachsen.
3. Buchtipp für angehende Bürgermeisterinnen: Bürgermeisterin werden – Fahrplan ins Amt
Praxistipps und Coachingtools.
Das empfehlenswerte Buch – Wiesensee, 1. Auflage 2019, 978-3-415-06536-9 – ann beim Boorberg-Verlag zum Preis von 39€ bezogen werden.
https://www.boorberg.de/9783415065369+Weisensee+Bürgermeisterin+werden
4. Bund und Länder einigen sich bei Flüchtlingsfinanzierung
Bei der Aufteilung der Flüchtlingskosten haben Bund und Länder einen Kompromiss gefunden. Der Bund wird sich in den Jahren 2020 und 2021 mit 3,35 und 3,15 Mrd. Euro an den Flüchtlingskosten beteiligen.
Der Bund hatte zunächst vorgesehen, die Kosten zur Unterstützung der Flüchtlingsintegration auf 1,3 Milliarden zu reduzieren. Die Kosten für die Unterkunft will der Bund weiter in Höhe von 1,8 Mrd. Euro vollständig erstatten. Diese Entlastung kommt direkt bei den Kommunen an.
Die Länder sind nunmehr gefordert, auch die weiteren Bundesmittel ungeschmälert an die Kommunen weiterzuleiten und Kommunen stärker als bisher bei der Integration zu unterstützen, damit die Integration vor Ort auch in den nächsten Jahren gelingen kann. Die Einigung sieht im Detail vor, dass der Bund eine Pauschale für Ausländer im Asylverfahren, die Integrationspauschale und die Übernahme der Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge übernimmt.
Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen die Länder 350 Millionen Euro bekommen. Für die Dauer des Asylverfahrens übernimmt der Bund pro Flüchtling und Monat 670 Euro. Hinzu kommt eine Pauschale von 700 Millionen Euro für 2020 und von 500 Millionen Euro für 2021. Im aktuellen Jahr unterstützt der Bund die Länder und damit auch die Kommunen bei den Flüchtlingskosten mit rund 4,7 Milliarden Euro. Dieser Betrag soll auf 3,35 Milliarden Euro 2020 und 3,15 Milliarden Euro 2021 sinken. Sollten die Mittel nicht abgeschöpft werden, sollen die Bundesmittel trotzdem für die Flüchtlingsintegration verwendet werden können.