Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung zur Schuldenbremse entspricht nach Meinung der SGK Niedersachsen nicht den Zusagen im Koalitionsvertrag.
Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Wir werden verhindern, dass die Schuldenbremse (…) zu einer Verschiebung von finanziellen Lasten auf die Kommunen führt. Wir werden daher einen effektiven verfassungsrechtlichen Schutzmechanismus zugunsten der niedersächsischen Kommunen installieren“.
Diesem Ziel kommt die Landesregierung im jetzt vorgelegten Entwurf nicht nach. Zwar klingt die vorgesehene Gleichrangigkeit
von Landes- und Kommunalaufgaben auf den ersten Blick gut.
Der vorgesehene Satz im Gesetz zur Gleichwertigkeit unterläuft aber den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Grundgesetz resultierenden Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir wenden uns insoweit gegen die bisherige Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung muss um einen Zusatz erweitert werden, mit dem tatsächlich ein Eingriff in die Mindestausstattung der Kommunen aus Gründen der Schuldenbremse verhindert werden kann. Es müssen frühere Zusagen von SPD und CDU zu einer Verbesserung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Kommunen umgesetzt werden. SPD und CDU haben schon 2012 eine deutlich kommunalfreundlichere Haltung artikuliert.