Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 2/2019 des Newsletters der SGK Niedersachsen
Inhalt newsletter 2/2019
1. Digitalpakt für Schulen, Investitionen und Verkehr
2. Europawahl: Projektatlas des Landes Niedersachsen
3. Kommunalbeirat zum SPD-Konzept “ Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“
4. Beschluss des SGK-Landesvorstands zum Gesetzentwurf Schuldenbremse
5. Strukturfonds gegen den Ärztemangel im ländlichen Raum ———————————————————————————-
1. Digitalpakt für Schulen, Investitionen und Verkehr
Der Vermittlungsausschuss hat sich auf eine Grundgesetzänderung zur Umsetzung des DigitalPakt Schule verständigt. Der Bundestag hat dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses bereits mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit zugestimmt. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist am 15. März. Stimmt der Bundesrat dem Vorschlag zu, kann die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder ratifiziert werden. Auf dieser Basis müssen die Länder dann jeweils Förderrichtlinien erlassen, die Grundlage der Bewilligung und Auszahlung der Fördergelder aus dem DigitalPakt Schule sind.
Der Bund stellt für einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt 5 Mrd. Euro zur Verfügung, davon 3,5 Mrd. Euro in dieser Legislaturperiode. Darüber hinaus gelten Bundesprogramme für die kommunale Bildungsinfrastruktur künftig nicht mehr nur für finanzschwache Kommunen. Das Geld wird nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Länder verteilt. Da die Länder einen Eigenanteil von 10 Prozent zu leisten haben, stehen rein rechnerisch für jede Schule rund 140.000 Euro oder umgerechnet auf die Schülerinnen und Schüler eine Summe von 500 Euro pro Schüler zur Verfügung. Auf der Länderebene ist jetzt sicherzustellen, dass die Mittel des Bundes auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Das BMBF weist ausdrücklich darauf hin, dass der DigitalPakt Schule lediglich die Grundlage für eine bundesweite digitale Infrastruktur schaffen kann und will. Im Übrigen sind die Länder in der Pflicht, eigene Programme aufzulegen, mit denen sie den DigitalPakt Schule ergänzen.
Gleichzeitig wird der Weg freigemacht für mehr Investitionen in den sozialen Wohnungsbau und den öffentlichen Nahverkehr.
2. Europawahl: Projektatlas des Landes Niedersachsen
Im bevorstehenden Wahlkampf könnte als Argumentationshilfe ein vom Nds. Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung erstellter Projektatlas von Interesse sein. Darin ist aufgeführt, welche Projekte in den letzten Jahren in den einzelnen Kommunen von der EU gefördert worden sind.
Quelle: https://projektatlas.europa-fuer-niedersachsen.de 3. Kommunalbeirat zum SPD-Konzept “ Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“
Der Kommunalbeirat der SPD hat das vom Parteivorstand der SPD beschlossene Konzept „Arbeit – Solidarität – Menschlichkeit: Ein neuer Sozialstaat für eine neue Zeit“ begrüßt. In einer Resolution unterstreicht der Kommunalbeirat der SPD: „mit diesem Konzept zeigt die SPD, dass sie sich an den Interessen der Menschen orientiert und gute Rahmenbedingungen für die Kommunen schafft. Die SPD bleibt und ist die Kommunalpartei.“ Der Beschluss des Kommunalbeirats ist anliegend beigefügt.
4. Beschluss des SGK-Landesvorstands zum Gesetzentwurf Schuldenbremse
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung der sog. „Schuldenbremse“ stößt im kommunalen Raum auf erhebliche Kritik. Der SGK-Landesvorstand hat dazu folgenden Beschluss gefasst:
„Gesetzentwurf der Landesregierung zur Schuldenbremse berücksichtigt nur unzureichend die Interessen der Kommunen
Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht nicht den Zusagen im Koalitionsvertrag. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir werden verhindern, dass die Schuldenbremse (…) zu einer Verschiebung von finanziellen Lasten auf die Kommunen führt. Wir werden daher einen effektiven verfassungsrechtlichen Schutzmechanismus zugunsten der niedersächsischen Kommunen installieren“.
Diesem Ziel kommt die Landesregierung im jetzt vorgelegten Entwurf nicht nach. Zwar klingt die vorgesehene Gleichrangigkeit von Landes- und Kommunalaufgaben auf den ersten Blick gut. Die vorgesehene Satz im Gesetz zur Gleichwertigkeit unterläuft aber den nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Grundgesetz resultierenden Anspruch auf finanzielle Mindestausstattung der Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir wenden uns insoweit gegen die bisherige Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs. Die vorgeschlagene Verfassungsänderung muss um einen Zusatz erweitert werden, mit dem tatsächlich ein Eingriff in die Mindestausstattung der Kommunen aus Gründen der Schuldenbremse verhindert werden kann.
Es müssen frühere Zusagen von SPD und CDU zu einer Verbesserung des verfassungsrechtlichen Schutzes der Kommunen umgesetzt werden. SPD und CDU haben schon 2012 eine deutlich kommunalfreundlichere Haltung artikuliert.“
5. Strukturfonds gegen den Ärztemangel im ländlichen Raum
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat mitgeteilt, dass sie wie in den vergangenen Jahres aus dem Strukturfonds Niedersachsen Investitionskostenzuschüsse für die Ansiedlung von Arztpraxen auslobt. Dabei handelt es sich um 34 Fördersitze im Bereich der hausärztlichen Versorgung und einen Fördersitz im Bereich der hautärztlichen Versorgung. Für vier dieser ausgeschriebenen Fördersitze lobt die KVN zusätzlich eine Umsatzgarantie für 2 Jahre aus. Übersicht über die betroffenen Planungsbereiche und die betroffenen Gemeinden im Planungsbereich siehe Anlage Rd01619A2. Eine Antragstellung durch die Ärztinnen und Ärzte ist ab sofort möglich. Mit den Investitionskostenausschüssen aus dem Strukturfonds Niedersachsen erhofft sich die KVN die Niederlassung oder Anstellung von Ärztinnen oder Ärzten insbesondere in ländlichen Regionen. Die Fördergebiete für das Jahr 2019 werden im Niedersächsischen Ärzteblatt 2/2019 bekannt gegeben. |
Anlagen:
Rd01619A2