Newsletter 10/2018

Herzlich willkommen zur zehnten und damit letzten Ausgabe unseres Newsletters für dieses Jahr. Wir wünschen allen Interessierten und allen Mitgliedern ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2019.

 

Inhalt newsletter 10/2018

  1. Zum Jahresschluss 2018: Bund kündigt erhebliche Finanzmittel für die Kommunen an
  2. Langzeitarbeitslosigkeit – Teilhabechancengesetz setzt kommunale Strategien um
  3. Unterstützung des Landes für finanzschwache Kommune
  4. Direktwahlen 2019

1. Zum Jahresschluss 2018: Bund kündigt erhebliche Finanzmittel für die Kommunen an

 

  1. Gute-Kita-Gesetz

Bis zum Jahr 2022 wird der Bund den Ländern rd. 5,5 Mrd. EURO zur Entlastung der Eltern und zur Qualitätsverbesserung zur Verfügung stellen.Kritik gab es daran, dass das Gesetz zunächst zeitlich befristet ist.

Auf Niedersachsen dürften rd. 517 Mio. EURO entfallen. Die Mittel werden unter anderem zur Finanzierung strittiger Fragen im Zusammenhang mit der Einführung der Beitragsfreiheit und der finanziellen Unterstützung der Kommunen durch das Land eingesetzt.

  1. Millionen für Erzieherausbildung

Von Mitte 2019 bis 2022 will der Bund rund 300 Mio. Euro investieren. Der Bund erwartet dabei zusätzliche Beiträge von Ländern und Kommunen.

                    Zu der Problemlage wird auf anliegende Information des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verwiesen.

  1. 5-Milliardenprogramm Digitalpakt

Diesbezüglich ist es noch zu keiner Einigung mit den Bundesländern gekommen. Der Bundesrat hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Eine Entscheidung ist daher erst 2019 zu erwarten.

  1. Zur Erinnerung:

Schon in der letzten Legislaturperiode hatte der Bund den Kommunen eine Entlastung  von 5 Milliarden Euro zugesichert. Dazu gehörte u.a. eine erhöhte Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 46 SGB II.  Nach Mitteilung des NLT ist diese Erwartung leider nicht eingetreten. Es hätte zu einer Bundesauftragsverwaltung (Art. 104a GG) geführt, die nicht erwünscht war. Gleichwohl kommt es auf anderem Wege für die Kommunen zu der zugesagten Entlastung. (Quelle: Zeitschrift NLT 6/2018, Seite 180).

 

2. Langzeitarbeitslosigkeit – Teilhabechancengesetz setzt kommunale Strategien um

 

Der Niedersächsische Landkreistag berichtet:

Mit dem nunmehr inkraftgetretenen Teilhabechancengesetz erhalten Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher

unter anderem durch mehrjährige Förderung und

Lohnkostenzuschüsse langfristige Chancen zur Teilhabe am

Arbeitsmarkt. Insbesondere die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, die langfristige individuelle Begleitung

und der so genannte Passiv-Aktiv-Tausch sind

langjährige Forderungen der Kommunen.

Die kommunale Strategie besteht seit Beginn der Arbeitsmarktreform

im Jahr 2005 darin, Menschen intensiv zu betreuen, nachhaltig

zu integrieren und dabei immer auf eine gute Kooperation mit

den anderen, meist kommunalen Aufgaben wie der Jugendhilfe, der

Sozial- und Schulträgerschaft und der Wirtschaftsförderung zu setzen.

Häufig befänden sich diese Leistungen bei den Landkreisen unter einem Dach,

weshalb dort detaillierte Kenntnisse der regionalen Strukturen und der örtlichen Unternehmen vorlägen.

Mit den nun gesetzlich verankerten Instrumenten erhalten die

Landkreise und die Region Hannover, die Langzeitarbeitslose in

einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit

betreuen, die Möglichkeit, über die Trägerversammlung die Strategie

der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit

unter guten Rahmenbedingungen zu unterstützen und

das kommunale Know-how einzubringen. Durch die neue Ausrichtung

bekommen die kommunalen Träger in den gemeinsamen Einrichtungen

das ihren breiten Kompetenzen entsprechende Gewicht zum Vorteil der betroffenen Menschen.

Jobcenter:

Kommunale Jobcenter nehmen sämtliche Aufgaben der Grundsicherung

für Arbeitsuchende im SGB II eigenständig wahr. Sie

sind an Stelle der Bundesagentur für Arbeit auch für die Leistungen

der Arbeitsförderung zuständig und bündeln somit alle Leistungen

unter einem Dach. In Niedersachsen sind 16 Landkreise als

kommunale Jobcenter zugelassen. Mehr als ein Drittel der Jobcenter des Landes.


3. Unterstützung des Landes für finanzschwache Kommunen

33 Kommunen in ganz Niedersachsen erhalten in diesem Jahr Hilfen zur Kofinanzierung von EU-Förderprojekten in Höhe von insgesamt rund acht Millionen Euro. Mit diesem Geld werden finanzschwache und verschuldete Kommunen unterstützt, die selbst nicht in der Lage sind, notwendige Eigenanteile aufzubringen.

Hintergrund: Seit 2015 werden den besonders finanzschwachen kommunalen Körperschaften in Niedersachsen Kofinanzierungszuweisungen zur Verringerung der Eigenanteile bei Förderungen aus dem ELER, EFRE und ESF (abschließend ausgewählte EU-Förderrichtlinien) in der Förderperiode 2014 – 2020 gewährt.

Voraussetzungen sind eine weit unterdurchschnittliche Steuereinnahmekraft in den drei zurückliegenden, abgeschlossenen Haushaltsjahren sowie die Bewilligung einer Bedarfszuweisung nach § 13 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) wegen einer außergewöhnlichen Lage. Eine außergewöhnliche Lage liegt vor, wenn es der antragstellenden Kommune nicht gelungen ist, die Ergebnisrechnung der Vorjahre ausgeglichen abzuschließen oder wenn aufgelaufene Fehlbeträge in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung nicht wesentlich vermindert werden können.

Zudem konnten im Verfahren 2018 auch Kommunen berücksichtigt werden, die Zins- und Tilgungshilfen nach § 14a ff NFAG erhalten haben.

4. Direktwahlen 2019

Eine  Umfrage zu den Direktwahlen hat bisher die anliegenden Ergebnisse erbracht.

Die Wahltermine, deren Bestimmung den Vertretungen obliegt, sind vielfach noch nicht festgelegt worden. Eine Tendenz geht hinsichtlich des ersten Wahlganges zu einer gleichzeitigen Wahl mit der Europawahl 26.Mai 2019.

Die Mitglieder werden gebeten, neuere Erkenntnisse aus ihren Wahlgebieten der Redaktion (manfred.puehl@nullspd.de) mitzuteilen.