Newsletter 9/2018

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 9/2018 des Newsletters der SGK Niedersachsen.

Inhalt newsletter 9/2018

 

  1. Städtetag: Bewertung 1 Jahr Große Koalition in Niedersachsen
  2. Enquetekommission Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen
  3. Städtebauförderungsprogramm 2019

 

1.Städtetag: Bewertung 1 Jahr Große Koalition in Niedersachsen

 

Der Niedersächsische Städtetag hat die anliegende Bewertung aus kommunaler Sicht vorgenommen (Presseinformation 31).

Behandelt werden die Politikfelder:

– 1-Milliarde Euro- kommunales Investitionsprogramm

– Sportstättensanierungsprogramm

– Nutzung von Schulräumen durch Schule und Hort

– frühkindliche Sprachförderung

– Beitragsfreiheit in Kitas

– Digitalisierung

– Wohnen und Wohnungsbau

– Integration von Flüchtlingen

– Krankenhausbauprogramm

– Bundesteilhabegesetz

 

2. Enquetekommission Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen

Die Regierungsfraktionen haben einen Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung in den Niedersächsischen Landtag eingebracht. Die Kommission soll das Ziel verfolgen, konkrete Vorschläge zu erarbeiten, wie eine qualitativ hochwertige, wohnortnahe und bedarfsgerechte medizinische Versorgung der niedersächsischen Bevölkerung auch in Zukunft gesichert werden kann.

Einzelheiten ergeben sich aus der anliegend beigefügten Landtags-Drucksache 18/2012 (RD 15918A).
3.Städtebauförderungsprogramm 2019

Beschlussfassung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 08.11.2018:

 

Die Städtebauförderung und der „Investitionspakt Soziale Integration“ werden auch im kommenden Jahr ohne Änderungen umgesetzt, d.h. die SBF-Programme werden gemäß Regierungsentwurf erneut mit insgesamt 790 Mio. Euro und der „InvP Soziale Integration“ mit 200 Mio. Euro ausgestattet.

Weitere Bundesmittel zur Brachflächensanierung wurden hingegen nicht mehr bereitgestellt, so dass es in diesem Zusammenhang auch nicht zur Umsetzung eines weiteren SBF-Förderprogramms kommen wird.

 

 

Die für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ vorgesehenen Mittel in Höhe von 100 Mio. Euro für das Jahr 2018 werden – unter gleichzeitiger Erhöhung des Mittelansatzes 2019 um weitere 100 Mio. Euro – in das Jahr 2019 verschoben. Somit stehen 2019 hier 200 Mio. Euro zur Verfügung. BMI prüft diesbezüglich eine erweiterte Interessenbekundung für 2018. Die Förderauswahl wird gemäß HHA-Beschluss durch den HHA des Deutschen Bundestages erfolgen.

 

Anmerkung der Redaktion:

Der Bundesinnenminister hat dazu allerdings im September mitgeteilt, dass der Projektaufruf im August 2018 auf ein enormes Interesse bei den Kommunen gestoßen ist. Von Städten und Gemeinden wurden rund 1.000 Projektskizzen mit einem Fördervolumen von rund 2 Mrd. Euro eingereicht. Das zur Verfügung stehende Fördervolumen ist damit schon jetzt erheblich  überzeichnet.