Newsletter 5/2018

In der neusten Ausgabe des SGK Newsletters geht es um die Verhandlungen des Landes mit den Kommunen zur Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten. Diese wurden mittlerweile beendet. Ein weiteres Thema sind mögliche Dieselfahrverbote.

Inhalt newsletter 5/2018

  1. Für unsere SGK-Mitglieder: Datenschutz-GrundVO
  2. Verhandlungen des Landes mit den Kommunen zur Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten erfolgreich beendet
  3. Hass, Bedrohungen und Übergriffe gegen Mandatsträger – Ursachen und Gegenstrategien
  4. Rechtsgrundlagen von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge

 

 

 

1. Für unsere SGK-Mitglieder: Datenschutz-GrundVO

Ihr erhaltet in diesen Tagen von allen Seiten Erklärungen.

 

Für die SGK Niedersachsen können wir kurz erklären:

Die SGK Niedersachsen erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ihrer Mitglieder unter Einsatz von EDV/Karteikarten zur Erfüllung der gemäß ihrer Satzung zulässigen Zwecke und Aufgaben.

Wir führen auf Karteikartenbasis und per EDV ein Mitgliederverzeichnis auf der Basis von schriftlichen Beitrittserklärungen und entsprechenden Angaben.

Die Angaben werden zum Beitragseinzug und zum Versand von Beitragsrechnungen verwandt.

Landesvorstandsmitglieder erhalten auf Anforderung Auszüge für ihre Betreuungsräume sowie SGK-Kreisverbände für Einladungen zu Mitgliederversammlungen.

Auf der Basis von Anmeldungen ist ein Adressbuch angelegt worden und wird fortgeschrieben/gepflegt, über das der sgk-newsletter sowie einzelne Informationen versandt werden.

 

 

2. Verhandlungen des Landes mit den Kommunen zur Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten erfolgreich beendet

Land und Kommunen haben ein Verhandlungsergebnis zur Beitragsfreiheit in Kindertagesstätten erzielt. Es wird auf die anliegende Erklärung des NSGB (Verhandlungsergebnis Beitragsfreiheit) verwiesen.

 

Inhaltliche Punkte der Vereinbarung:

Personalkostenförderung

Tagespflege

Jahreswochenstundenpauschalen

Ausgleichsfonds (ehemals Härtefonds)

zusätzliche Mittel für Investitionen und Qualitätsverbesserungen

3. Hass, Bedrohungen und Übergriffe gegen Mandatsträger – Ursachen und Gegenstrategien

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat eine Handreichung herausgegeben.

Es wird auf die Anlage (Handreichung Gewalt gegen Mandatsträger) verwiesen.

 

4. Rechtsgrundlagen von Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge

 

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat seine Begründungen für die Urteile zu den Klagen gegen die Luftreinhaltepläne für Düsseldorf und Stuttgart veröffentlicht.

 

Wir verweisen auf die wesentlichen Urteilsgründe in der Anlage .(Bundesverwaltungsgericht zu Fahrverboten von Dieselfahrzeugen)

 

Anmerkung des DStGB:

Die Urteilsbegründung zur Entscheidung über Fahrverbote macht deutlich, dass Fahrverbote in deutschen Städten nach geltendem Recht möglich sind. Das Bundesverwaltungsgericht formuliert sehr deutlich die rechtliche Anforderung, Grenzwertüberschreitungen schnellst-möglich zu senken; es ist aber auch sehr pragmatisch, indem es formuliert, dass dabei

immer die aktuelle Emissionsbelastung maßgeblich ist.

Damit macht das Gericht deutlich, dass tatsächliche und nachhaltige Verbesserungen bei der Luftreinhaltung nicht in Gerichtssälen, sondern auf der Straße erzielt werden. In diesem Zusammenhang ist der Hinweis des Gerichts wichtig, dass (Hardware) Nachrüstungen

geeignet sind, um die Schadstoffe an der Quelle, den Motoren, zu reduzieren. Dies muss man zugleich als Aufforderung an die Politik sehen, die Automobilindustrie aufzufordern, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und Hardware-Nachrüstungen anzubieten.

 

Aus dem Urteil geht auch hervor, dass nicht einzelne Maßnahmen wie streckenbezogene oder zonierte Fahrverbote die Problematik der Überschreitung der Schadstoffgrenzwerte lösen können. Erstere führen zur Verlagerung der Schadstoffproblematik auf die Aus-weichstrecken und letztere zu weiteren Problemen wie die erforderlichen Ausnahmen etwa für Anwohner und zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand in den betroffenen Städten bei der Umsetzung. Erforderlich ist vielmehr ein Gesamtkonzept, welches individuelle

Mobilität und Luftreinhaltung im Verkehr in Einklang bringt. Dazu gehören gute ÖPNV-Angebote, Elektromobilität, Car-Sharing und bessere Bedingungen für den Radverkehr.

 

In diesem Sinn wird der DStGB gegenüber der Bundesregierung weiterhin darauf drängen, schnelle und effektive kommunale Maßnahmen zu fördern, die Fahrverbote vermeiden.

Konkret müssen die bereits beim Dieselgipfel mit der Kanzlerin vereinbarten Maßnahmen –

Stärkung des ÖPNV, Nachrüstung von Dieselbussen, digitale Verkehrsführung, Stärkung der Elektromobilität sowie beschleunigte Planung von Umgehungsstraßen –

verstärkt und beschleunigt werden. Auch muss die Finanzierung der Maßnahmen sichergestellt werden durch eine Verdoppelung und Verstetigung der im Fonds „Nachhaltige Mobilität in der Stadt“ vorgesehen Mittel.