
Inhalt newsletter 4/2018
1. Delegiertenwahlen zur SGK-Bundesversammlung am 23./24.411.2018 in Kassel
2. Dirk-Ulrich Mende zum Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages gewählt
3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des beitragsfreien Kindergartens und zur Kommunalisierung der Sprachförderung zur Herstellung der Schulreife (Landtagsdrucksache 18/656)
1. Delegiertenwahlen zur SGK-Bundesversammlung am 23./24.411.2018 in Kassel
Anlässlich der Delegiertenversammlung der SGK Niedersachsen in Wardenburg am 10.3.2018 wurden die anliegend genannten Delegierten und Ersatzdelegierten gewählt.
Wer bereits jetzt oder in absehbarer Zeit erkennt, dass eine Teilnahme nicht möglich ist, wird gebeten, dies der Geschäftsführung umgehend mitzuteilen.
2. Dirk-Ulrich Mende zum Geschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages gewählt
Dirk-Ulrich Mende, stellvertretender Landesvorsitzender der SGK Niedersachsen, wurde vom Präsidium des Niedersächsischen Städtetages zum Geschäftsführer und Stellvertreter des Hauptgeschäftsführers gewählt.
3. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder zur Umsetzung des beitragsfreien Kindergartens und zur Kommunalisierung der Sprachförderung zur Herstellung der Schulreife
(Landtagsdrucksache 18/656)
Als Entwurf der Regierungsfraktionen wurde der Entwurf eingebracht, durch den zum 1.8.2018 der Kindergartenbesuch kostenfrei gestellt wird und mit dem die bisher im Schulgesetz geregelte Sprachförderung kommunalisiert wird. Das Land Niedersachsen plant hinsichtlich der Konnexitätsleistungen für den beitragsfreien Kindergarten das mehrfach vorgestellte Modell einer aufsteigenden Förderung.
Beitragsfreiheit
Die Beitragsfreiheit in Kindergärten soll, wie angekündigt durch eine Anpassung der Personalkostenzuschüsse umgesetzt werden. Gestartet wird im Jahr 2018 mit einer Förderquote von 55 %, die bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2021/2022 auf 58 % gesteigert wird (§ 16 b des Entwurfs). Daneben enthält der Entwurf die sich aus dieser Änderung ergeben-den Folgeänderungen für die unterschiedlichen Einrichtungstypen, in denen Kinder von 3 – 6 Jahren betreut werden.
Übertragung der Sprachförderung
Aufbauend auf der Regelung in § 64 Abs. 1 NSchG sollen die verpflichtenden Sprachfördermaßnahmen künftig in den Kindergärten umgesetzt werden. Das Land Niedersachen hat für die Sprachförderung durch Lehrer nach den Feststellungen des Landesrechnungshofs zuletzt pro Jahr rd. 39 Mio. EURO aufgewendet. Nach der Darstellung in der Drucksache (S. 9) werden für die Sprachförderung in Kindergärten künftig deutlich weniger Mittel zur Verfügung gestellt werden. Zweifel bestehen, ob diese neue verpflichtende Aufgabe, nahezu aus dem Stand, zum 1.8.2018 in den Kindergärten umgesetzt werden kann.
Die kommunalen Spitzenverbände sehen weiterhin erheblichen Nachbesserungsbedarf
Der Niedersächsische Städtetag sieht in dem Entwurf nur den Startschuss für weitere intensive Verhandlungen zur Beitragsfreiheit im Kindergarten. Ziel sei es, dass Eltern ab August 2018 keine Kita-Beiträge zu entrichten haben – aber nicht auf Kosten der Kommunen. Nachbesserungen im Kita-Gesetz seien unabdingbar.
Neben einer Härtefallregelung
ständen die immer wieder vorgetragenen Forderungen u.a.
– Anpassung der Finanzhilfepauschale des Landes an die aktuellen Tarife der Erzieherinnen und Erzieher,
– Einbeziehung von Vertretungskräften in die Finanzhilfe und
– Verhandlungen über eine dualisierte und vergütete Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher
auf der Tagesordnung.