Newsletter 9/2017

In der 9. Ausgabe des Newsletters der SGK Niedersachsen geht es um die Landesdelegiertenkonferenz in Wardenburg, die Bundesdelegiertenkonferenz in Kassel im November 2018, um die Koalitionsvereinbarungen auf Landesebene, die Finanzierungsspritze von Bundesseite für Schulen und den sogenannten Dieselgipfel.

Inhalt newsletter 9/2017

  1. Neuer Termin Landes-Delegiertenversammlung am 10.März 2018 in Wardenburg
  2. Delegierte/r zur Bundes-SGK am 23./24.11.2018 in Kassel
  3. Kommunalfreundliche Ankündigungen in der Koalitionsvereinbarung SPD/CDU für die Wahlperiode des Landtages 2017 bis 2022
  4. 3,5 Milliarden Bundesmittel einmalig für Schulsanierung
  5. Kommunal-Gipfel zur Diesel-Problematik am 28.11.2017

 

1.     Neuer Termin Landes-Delegiertenversammlung am 10.März 2018 in Wardenburg

Die Delegierten werden satzungsgemäß 6 Wochen vorher eingeladen.

Gäste sind herzlich willkommen. Wer als Gast an der SGK-Delegiertenversammlung teilnehmen möchte, meldet sich bitte an bei manfred.puehl@nullspd.de

 

2.     Delegierte/r zur Bundes-SGK am 23./24.11.2018 in Kassel

Die SGK Niedersachsen stellt wieder eine Vielzahl von Delegierten bei der Bundesversammlung am 23./24.11.2018 in Kassel. Die Delegierten werden am 10.3.2018 in Wardenburg gewählt.

Wer als Delegierte/r kandidieren möchte, meldet sich bitte bei manfred.puehl@nullspd.de

 

 

3.    Kommunalfreundliche Ankündigungen in der Koalitionsvereinbarung SPD/CDU für die Wahlperiode des Landtages 2017 bis 2022

(Seite 123 ff.) Stärkung der Kommunalen Selbstverwaltung

Eine starke kommunale Selbstverwaltung ruht auf vielen Schultern. Mehrere tausend  Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger setzen sich täglich für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger und für ihr Gemeinwesen vor Ort ein. Sie gewährleisten, dass bürgernahe Entscheidungen getroffen und Verwaltungsarbeit  begleitet und kontrolliert wird. Diese unverzichtbare Basis des demokratischen Staatswesens wollen wir erhalten und stärken.

Deshalb werden wir mit den  folgenden Maßnahmen die Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitik unterstützen  und die Repräsentanz und Handlungsfähigkeit der kommunalen Gremien und Organe erhöhen. Wir werden eine Bunderatsinitiative zur erleichterten Vereinbarkeit von Ehrenamt und  Beruf durch die Verbesserung steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Regelungen einbringen.

Um die ehrenamtlichen Amts- und Mandatsträgerinnen und Mandatsträger zu  unterstützen, wollen wir verstärkt in ihre Bildung- und Weiterbildung investieren. Dies  schließt die Regelfinanzierung kommunalpolitischer Bildungswerke analog zu den  politischen Stiftungen ein, wie sie in anderen Bundesländern seit vielen Jahren erfolgreich praktiziert wird.

Die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen soll im  Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festgesetzt  werden.

Wir prüfen ergebnisoffen, ob das kommunale Wahlrecht besser an inklusive Erfordernisse angepasst werden kann.

Die ab dem Jahr 2021 vorgesehene Direktwahl zur Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig wollen wir abschaffen. Stattdessen soll  die bestehende Regelung zur Entsendung aus den Vertretungskörperschaften der Verbandsglieder beibehalten werden.

 

4.      3,5 Milliarden Bundesmittel einmalig für Schulsanierung

 

Der Bund stellt einmalig 3,5 Milliarden Euro für die Schulsanierung in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung.

Auf Niedersachsen entfallen davon gut 288 Millionen Euro.

Der Entwurf des Innenministeriums sieht vor, dass fast 85 % der niedersächsischen Kommunen berücksichtigt werden, mehr lässt das Bundesrecht nicht zu.

Die Gelder sollen zur Hälfte nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler verteilt werden, wobei die Steuerkraft der Kommune berücksichtigt wird. Zu jeweils einem Viertel finden die Kriterien Zahl der Arbeitslosen und Höhe der Kassenkredite Berücksichtigung.

Nach Auffassung des NLT würde damit in Niedersachsen eine breite Berücksichtigung der Kommunen erreicht, gleichzeitig aber den finanzschwächsten Kommunen im besonderen Maße geholfen.

Die Kommunen wünschen sich, dass der Landtag noch im Dezember das notwendige Gesetz auf dieser Basis berät.

 

5.      Kommunal-Gipfel zur Diesel-Problematik am 28.11.2017: Eckpunkte eines „Sofortprogramms Saubere Luft 2017-2020“

 Wichtige Fakten aus kommunaler Sicht (NStGB)

a)      Wann stehen die Mittel bereit?

Die Mittel stehen wohl ab Dezember 2017 bereit, der größte Teil der Mittel allerdings erst ab Januar 2018. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die ergänzende Aussage der Bundeskanzlerin, wonach die Bereitstellung sämtlicher Mittel möglichst auf den Beginn des Jahres 2018 vorgezogen werden soll.

Außerdem soll eine Deckungsfähigkeit von Mitteln erreicht werden; nach unserem Verständnis sollen mithin Mittel aus Programmen, bei denen der Abruf nicht oder nur zögerlich anläuft, auch für Maßnahmen aus anderen Programmen verwendet werden können.

 

b)      Was ist mit vorzeitig begonnenen Maßnahmen?

Hierzu heißt es im Ergebnispapier, dass die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Kommunen so früh wie möglich anfangen können. Kritisch sehen wir allerdings, dass dies dann nur in einen Prüfauftrag der Bundesregierung an sich selbst mündet.

 

c)      Wer ist antragsberechtigt?

Der Kreis der Antragsberechtigten ist weiter gefasst als der der Betroffenen, wonach auch andere Gebietskörperschaften und Unternehmen von den Mitteln profitieren können. In dem Punkt ist das BMVI uns entgegengekommen, nachdem wir in den Gesprächen der AG bzw. der Expertengruppen massiv für eine Aufnahme so genannter Verkehrsverflechtungsbereiche (also Stadt-Umland/Regionen) geworben haben. Gleichwohl werden wir uns weiter für eine eigene bzw. gemeinsame Antragsberechtigung von Kommunen in verkehrlichen Verflechtungsbereichen, die von der Problematik betroffen sind, einsetzen.

 

d)      Was ist förderfähig?

Dies geht aus dem Eckpunkte-Papier hervor. Förderfähig sind insbesondere die Umrüstung von Bussen und kommunalen Nutzfahrzeugen.

zum Download: