
Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 5/2017 des newsletters der SGK Niedersachsen (veröffentlicht 13.6.2017).
Rats-/Kreistagsmitglieder aufgepasst!
Arbeitshilfe für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
Die SGK Niedersachsen hat eine Arbeitshilfe erarbeitet. Anliegend eine Beschreibung der Inhalte.
Mit beigefügtem Bestellbogen können Exemplare bestellt werden.
Inhalt newsletter 5/2017
1. Neuregelung Bund-Länder-Finanzausgleich/ Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP 2)
2. Ärztemangel im ländlichen Raum
3. Höhere Erstattung der Asylkosten gefordert
4. Kinderbetreuungsausbaugesetz des Bundes beschlossen
_________________________________
1. Neuregelung Bund-Länder-Finanzausgleich/ Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KIP 2)
Der NSGB kommentiert zu den Auswirkungen für Niedersachsen:
Bund-Länder-Finanzausgleich
Welche Wirkungen die Neuregelungen des Bund-Länder-Finanzausgleichs auf den kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen haben werden bleibt zunächst abzuwarten. Nach derzeitiger Rechtslage partizipieren die Kommunen mit einer Quote von 15,5 % auch an den Leistungen, die das Land Niedersachsen aus den Zuweisungen des Länderfinanzausgleichs und aus evtl. Bundesergänzungszuweisungen erhält. Ob Änderungen im System der Finanzverteilung in Niedersachsen notwendig werden könnten, wird in den nächsten Wochen und Monaten grundsätzlich untersucht werden müssen.
Investitionsförderung für finanzschwache Kommunen (KIP 2)
Mit den jetzt vom Bund beschlossenen verfahrensrechtlichen Verschärfungen dürfte der Empfängerkreis der Kommunen, die in den Genuss von Leistungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (Gesamtvolumen 289 Mio. EURO) kommen können, sich in Niedersachsen deutlich reduzieren. Nach den hier vorliegenden Informationen könnte die Verschärfung der Zugangskonditionen, die durch die noch abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern noch zu konkretisieren sind, dazu führen, dass künftig lediglich rund 60 % der Gemeinden entsprechende Mittel beantragen können.
Nach § 12 Abs. 4 des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes wird es künftig nicht mehr möglich, wie derzeit die Mittel mit Förderbudgets an die Gemeinden zu geben. Der Bund schreibt nunmehr, entgegen massiver kommunaler Einwände, eine Mittelvergabe im Wege der Projektförderung vor. Welche Möglichkeiten unter der neuen gesetzlichen Regelung im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung damit noch möglich sein werden, bleibt abzuwarten.
2. Ärztemangel im ländlichen Raum
Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund (NSGB) und Kassenärztliche Vereinigung Niedersachen (KVN) haben einen gemeinsamen Arbeitskreis zur Beratung der Probleme gebildet. Ziel ist es, die medizinische Versorgung auf dem Land dringend zu verbessern.
Es müssen zusätzliche Studienplätze für Nachwuchsmedizinerinnen und –mediziner geschaffen werden. Es müssten die Studienplätze für Medizin an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich dazu verpflichten, im ländlichen Raum als Hausärzte zu praktizieren. Junge Medizinerinnen und Medizinerinnen müssen durch einen Schulterschluss aller Akteure sehr frühzeitig für eine Tätigkeit auf dem Land begeistert werden.
Die hausärztlichen Planungsbereiche sind deutlich kleiner zu fassen, damit die tatsächliche Versorgungssituation in den Kommunen besser abgebildet und auf vorhandene örtliche Besonderheiten (z.B. unzureichender Öffentlicher Personennahverkehr und geographische Randlagen) besser reagiert werden kann. Es bedarf einer Abkehr von der statistischen Verteilungsplanung hin zu einer Versorgungsplanung, die wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Für eine gute Erreichbarkeit der Versorgungsangebote sind zum Abbau von Mobilitätsdefiziten verstärkt Anstrengungen zu unternehmen.
Unstrittig liegt der Sicherstellungsauftrag für die Ärzteversorgung bei der KVN, nicht bei den Städten, Gemeinden und Samtgemeinde
3. Höhere Erstattung der Asylkosten gefordert
Eine aktuelle Erhebung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) zu den Kosten im Bereich der Asylbewerber belegt ein Defizit von rund 55 Millionen Euro im Jahr 2016 bei den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover (sog. pauschaler Kostenanteil für Verwaltung und Integration von rund 30 Millionen Euro sowie weitere rund 25 Millionen Euro sogenannte Vorhaltekosten für von Kommunen selbst hergestelltem oder angemietetem Wohnraum).
Der NLT fordert die Landesregierung auf, zeitnah in Gespräche über eine Deckung dieser Kosten einzutreten. Es bestehe ein Bedarf, die Pauschale von 10.000 Euro um rund 400 Euro zu erhöhen. Das Land sei gefordert, die Vorhaltekosten individuell zu übernehmen.
4. Kinderbetreuungsausbaugesetz des Bundes beschlossen
Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung ist nun auch eine von den Kommunen gewünschte Verlängerung der Programmlaufzeit gegeben.
Nunmehr wird der Bund bis Ende 2020 weitere 1,126 Milliarden Euro zur Finanzierung der Kinderbetreuung zur Verfügung stellen. Die Bundesgelder können für Neu-, Aus- und Umbauten sowie für Sanierungen und als Investitionen in die Ausstattung von Kitas eingesetzt werden.
Das Land ist gefordert, nunmehr auch, ggfs. mit eigenen Landesmitteln, in die Investitionsförderung für Kindergärten einzusteigen, wie es dem Grunde nach das Kindertagesstättengesetz des Landes Niedersachsen vorgibt.
Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@nullspd.de