Newsletter 4/2017

Der aktuelle Newsletter Gründung von medizinischen Versorgungszentren durch Kommunen, dem Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit, dem Ladenöffnungs- und dem Transparenzgesetz. Viel Spaß beim Lesen.

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 4/2017 des newsletters der SGK Niedersachsen (veröffentlicht 18.5.2017).


Rats-/Kreistagsmitglieder aufgepasst!

Arbeitshilfe für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker

Die SGK Niedersachsen hat eine Arbeitshilfe erarbeitet. Anliegend eine Beschreibung der Inhalte.

Mit beigefügtem Bestellbogen können Exemplare bestellt werden.


1. Gründung von medizinischen Versorgungszentren durch Kommunen

Das Thema ärztliche Versorgung beherrscht seit langem die kommunale Diskussion.

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) vor zwei Jahren können Kommunen nach § 95 Abs. 1a SGB V als Gründer von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) auftreten. Ausweislich der Begründung zum Versorgungsstärkungsgesetz verfolgte die Gesetzesänderung das Ziel, den Kommunen die Möglichkeit zu verschaffen, durch Gründung von medizinischen Versorgungszentren aktiv die Versorgung in ihrer Region zu beeinflussen und zu verbessern.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat  "Fördergrundsätze zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Gründung von medizinischen Versorgungszentren durch Kommunen" herausgegeben. Auf Basis dieser Fördergrundsätze ist bereits jetzt eine Antragstellung durch interessierte Kommunen möglich. Aktuell erwägt das Ministerium, diese Förderung zu verstetigen und für das kommende Jahr 2018 eine entsprechende Förderrichtlinie zu erlassen.

Die Fördergrundsätze sind anliegend beigefügt (Rd07917A).

Wir verweisen außerdem auf eine

Gemeinsame Erklärung der Landesregierung und der Kassenärztlichen Vereinigung (KVN) zur Sicherung der ärztlichen Versorgung auf dem Land (Rd 07717A1)

2.     Landesprogramm zum Abbau von Langzeitarbeitslosigkeit 

Auf Grundlage einer Landtagsentschließung sind erste Fördereckpunkte für eine Arbeitsplatzprämie entwickelt worden, die auf einer Förderung der Jobcenter auf Basis von § 16e SGB II aufbaut. Die notwendige Förderrichtlinie wird derzeit erstellt und soll spätestens zum 1. Juli 2017 in Kraft treten.

Die Kommunen werden bereits jetzt gebeten, Vorbereitungen zu treffen und

Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen, die spätestens am 1. Juli 2017 beginnen können, und die entsprechenden Anträge vorzubereiten. Das Land gewährt über die Förderrichtlinie für jeden Arbeitsplatz 5.000 Euro Prämie bereits bei Beginn.

Ansprechpartner sind die Jobcenter, die bereits jetzt gebeten worden sind, geeignete Personen für eine Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II zu identifizieren.

Das Landesprogramm ist anliegend beigefügt (h1716a2).

3.     Ladenöffnungsgesetz

Ein neues Ladenöffnungsgesetz ist in den Landtag eingebracht worden (LT-Dr.17/7921). 

Basis der neuen Regelung soll dabei die viermalige Sonntagsöffnung pro Gemeinde und Jahr sein. Es werden unterschiedliche Genehmigungssachverhalte beschrieben, die immer an das Vorliegen eines angemessenen Anlasses und im Fall einer vorgesehenen  Stadtbezirksregelung für Hannover und Braunschweig an ein kommunales Entwicklungsziel geknüpft werden sollen.

Ferner soll bei den „verkaufsoffenen Sonntagen“ ein umfassender Schutz der staatlich anerkannten Feiertage entstehen. Sämtliche bisher nicht von der Öffnungsmöglichkeit ausgenommenen staatlich anerkannten Feiertage sollen künftig ebenfalls geschützt werden. Als weiterer Sonntag soll der auf diesen Wochentag fallende 27. Dezember geschützt werden.

Öffentlich wird bereits bezweifelt, ob der Landtag wegen seiner Beratungsfülle dieses Gesetz noch in dieser Wahlperiode verabschieden kann.

4.     Transparenzgesetz

Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes in den Landtag eingebracht (Dr. 17/8004).

Auszug aus der Begründung: Das vorliegende Gesetz schafft einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu staatlichen Informationen. Durch die damit verbundene erhöhte Transparenz staatlichen Handelns soll das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliche Institutionen gestärkt werden: Zum einen werden deren Möglichkeiten erweitert, begleitend zur Nutzung von Presseerzeugnissen Informationen zu erlangen und sich auf dieser Grundlage am öffentlichen Diskurs zu beteiligen. Auf diese Weise stärkt die Informationsfreiheit als Ergänzung der Pressefreiheit die Teilhabe des Souveräns an demokratischen Willensbildungsprozessen. Zum anderen wirkt die stärkere Transparenz öffentlicher Verwaltung dem Anschein von Manipulation und Korruption entgegen und ergänzt so die An-ti-Korruptionsstrategien der verschiedenen Verwaltungsebenen. Darüber hinaus eröffnet das vorliegende Gesetz auch den Zugang zu sogenannten Rohdaten und fördert auf diese Weise die wirtschaftliche Nutzung von Daten, die öffentliche Stellen vorhalten, ohne sie wirtschaftlich verwerten zu können oder zu wollen. Das Gesetz trägt damit zur Stärkung der Wirtschaft bei.

Die kommunalen Spitzenverbände lehnen das Gesetz als zu bürokratisch und unnötig ab.

Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@nullspd.de