Newsletter 2/2017

Der zweite Newsletter der SGK Niedersachsen in diesem Jahr beinhaltet die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses, den Einfluss der Kommunen auf Sparkassen, die Fachkonferenz Digitale Agenda und den Bund-Länder-Maßnahmenkatalog zur Beschleunigung von Abschiebungen.

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 2/2017 des newsletters der SGK Niedersachsen (veröffentlicht 15.2.2017)


Rats-/Kreistagsmitglieder aufgepasst!
 Arbeitshilfe für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
Die SGK Niedersachsen hat eine Arbeitshilfe erarbeitet. Anliegend eine → Beschreibung der Inhalte
Mit → beigefügtem Bestellbogen können Exemplare bestellt werden.


Inhalt newsletter 2/2017

  1. Neuregelung Unterhaltsvorschuss
  2. Kommunen fürchten um ihren Einfluss auf Sparkassen
  3. Fachkonferenz Digitale Agenda in den Kommunen – 31.3./1.4.2017 Leipzig
  4. Flüchtlingspolitik: Bund-Länder-Maßnahmenkatalog zur Beschleunigung von Abschiebungen

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1. Neuregelung Unterhaltsvorschuss: 120.000 Kinder mehr sollen vom Unterhaltsvorschuss profitieren

Die Altersgrenze für Kinder, für die der Unterhaltsvorschuss gezahlt wird, wird auf 18 Jahre heraufgesetzt. Die Regelung tritt aber erst am 1. Juli in Kraft. Wie ursprünglich angedacht entfällt auch die bisher geltende Höchstbezugsdauer von 72 Monaten.

Der nun getroffene Kompromiss soll auch den bürokratischen Aufwand verringern. Denn der Unterhaltsvorschuss wird auf Hartz IV-Leistungen angerechnet. Die Kommunalverbände wollten nun verhindern, dass erst das Jugendamt den Unterhaltsvorschuss bewilligen und auszahlen muss, den das Jobcenter dann ohnehin wieder verrechnet.

Nun ist folgende Regelung vorgesehen: Der Vorschuss für 12- bis 18-jährige Kinder wird nur wirksam, wenn das Kind nicht auf Hartz IV-Leistungen angewiesen ist. Neu ist auch, dass Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug ab einem Bruttoeinkommen von monatlich 600 Euro den Unterhaltsvorschuss beantragen.

Weitere Einzelheiten in anliegendem Beitrag von demo-online (→https://www.demo-online.de/artikel/beim-unterhaltsvorschuss-aendert ).

2. Kommunen fürchten um ihren Einfluss auf Sparkassen

Ein Bürgermeister oder Landrat, der dem Aufsichtsrat einer Sparkasse angehört, unterliegt einem Interessenkonflikt. Davon geht zumindest die Europäische Zentralbank aus. In dem Entwurf eines Leitfadens für die Besetzung von Führungsorganen von Banken fordert die EZB deshalb, dass die Unternehmen „angemessene Maßnahmen“ ergreifen müssten. Darüber hinaus formuliert das Papier auch fachliche Kriterien (beispielsweise ein BWL-Studium), die viele kommunale Verwaltungschefs nicht erfüllen.

Städtetag, Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) sind alarmiert. Gemeinsam mit dem Sparkassenverband haben sie einen Brandbrief an das Bundesfinanzministerium geschrieben. Die „europäischen Vorschläge enthalten Anforderungen an Mitglieder von Aufsichtsorganen, die mit dem öffentlichen Bankenwesen nicht vereinbar sind“, heißt es in dem Schreiben.

Weitere Einzelheiten in anliegendem Beitrag von demo-online  (→ https://www.demo-online.de/artikel/kommunen-kaempfen-um-ihren-einfluss-sparkassen ).

3. Fachkonferenz Digitale Agenda in den Kommunen – 31.3./1.4.2017 Leipzig

Die Fachkonferenz bietet eine Diskussionsplattform über wichtige Aspekte für eine digitale Agenda in den Kommunen und den sich daraus ergebenden Handlungs­erforder­nissen für die Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur. Was können und was müssen wir in der Kommunalpolitik tun, um uns für die Zukunft fit zu machen?

Zentrale Themen

·       Open Data

·       Smart Cities

·       Smarte Regionen – Digitalisierung im ländlichen Raum

·       Intelligente Mobilität

·       Schutz kritischer Infrastrukturen

·       Smart Meter und Smart Grids – Digitalisierung der Energiewende

·       Infrastrukturfinanzierung

·       Breitbandausbau

Die Fachkonferenz richtet sich insbesondere an ehren- und hauptamtliche Kommunalpolitiker/innen und an Vertreter/innen aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Anliegend das Programm sowie eine Anmeldemöglichkeit bei der Bundes-SGK. Anmeldungen bis 17.3.2017. Gestaffelter Teilnehmerbeitrag

(→https://www.bundes-sgk.de/system/files/documents/170210_einladung_programm_a4.pdf;

https://www.bundes-sgk.de/anmeldung ).

4. Flüchtlingspolitik: Bund-Länder-Maßnahmenkatalog zur Beschleunigung von Abschiebungen

Bund und Länder haben sich bei einem Spitzentreffen im Kanzleramt auf einen Maßnahmenkatalog geeinigt, mit dem die Zahl der Abschiebungen, aber auch die Geschwindigkeit deutlich erhöht werden soll. Asylsuchende ohne Bleibeperspektive sollen demnach in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder verleiben und von dort zurückgeführt werden. Sie sollen gar nicht erst auf die Städte und Gemeinden verteilt werden. Ergänzt werden die Maßnahmen mit einer flächendeckenden staatlichen Rückkehrberatung, die früh – für Asylsuchende aus Staaten mit geringer Schutzquote möglichst unmittelbar nach der Ankunft – einsetzen soll. Auch die Anreize für eine freiwillige Rückkehr sollen gestärkt werden. Für Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter ausgehe, soll die Abschiebungshaft erleichtert werden. Die Eckpunkte sollen zeitnah in einen entsprechenden Gesetzesentwurf münden.

Weitere Einzelheiten in anliegender Information des NSGB 

 


 

Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@nullspd.de