
Rats-/Kreistagsmitglieder aufgepasst!
Arbeitshilfe für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker
Die SGK Niedersachsen hat eine Arbeitshilfe erarbeitet. Anliegend eine Beschreibung der Inhalte. Mit beigefügtem Bestellbogen können Exemplare bestellt werden.
Inhalt newsletter 1/2017
- Kindergartenförderung in Niedersachsen
- Mittelabruf Investitionsförderfonds
- Infrastrukturinvestitionen des Bundes in Bildung
- Kein Vergaberecht bei Aufgabenübertragungen auf Zweckverbände
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- Kindergartenförderung in Niedersachsen
A.
Die SPD-geführte Landesregierung will in der nächsten Legislaturperiode ab 2018 die Gebührenfreiheit auch für das erste und zweite Kita-Jahr einführen. Für das letzte Kindergartenjahr vor Schulbeginn besteht bereits Beitragsfreiheit.
Diesen sozialen Fortschritt können SPD-Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker auch vor Ort als Erfolg verkaufen. Gewinner dieser Maßnahme sind die Eltern in den Kitas der Kommunen und freien Träger.
Einzelheiten ergeben sich aus der anliegenden Erklärung des SPD-Landesverbandes unter diesem Link.
Über die Höhe des Ausgleichs für die Kommunen und freien Träger durch Ausfall der Elternbeiträge sind entsprechende Verhandlungen zu führen.
B.
Wichtig ist weiterhin die von der Landesregierung geplante Einführung einer dritten Fachkraft in Kindergärten (siehe dazu sgk-newsletter 11/2016).
C.
Außerdem ist auf folgende Entwicklung auf Bundesebene hinzuweisen:
Das Bundeskabinett hat am 14. Dezember 2016 ein „viertes Investitionsprogramm zum Kinderbetreuungsausbau“ beschlossen. Für das neue Investitionsprogramm soll das vom Bund im Jahr 2007 eingerichtete Sondervermögen in den Jahren 2017 bis 2020 um weitere insgesamt 1,126 Milliarden Euro aufgestockt werden. Im Unterschied zu bisherigen Programmen umfasst das neue Investitionsprogramm nicht nur Plätze für unter dreijährige Kinder, sondern für alle Kinder bis zum Schuleintritt. Die Mittel werden den Ländern zur Bewältigung der Herausforderungen für einen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes zur Verfügung gestellt.
Weitere Informationen: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/bundeskabinett-beschliesst-gesetz-zum-weiteren-ausbau-von-kitas/112868
2. Mittelabruf Investitionsförderfonds
2015 ist vom Bund ein kommunaler Investitionsförderfonds von 3,5 Mrd. Euro für die Jahre 2015-2018 speziell für finanzschwache Kommunen aufgelegt worden.
Die für Niedersachsen zur Verfügung stehenden 327,5 Mio. Euro sind durch das Nds. Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (NKomInvFöG) bereitgestellt worden. Dieses Gesetz ist bereits am 01.08.2015 in Kraft getreten. Seit diesem Zeitpunkt ist es den Kommunen möglich, ihre Anträge beim Ministerium für Inneres und Sport einzureichen, um ihre Investitionsvorhaben vom Bund mit bis zu 95 % fördern zu lassen.
Nach einer Ankündigung sollen diese Mittel in einem Nachtragshaushalt des Bundes auf 7 Mrd. € aufgestockt werden.
Nach Pressemeldungen von Mitte Januar 2017 seien von den 3,5 Mrd. € bis Ende 2016 bundesweit erst 150 Mio. € ausgegeben worden.
So war das sicher nicht gedacht und sollte vor Ort überprüft werden!
Ähnliches soll beim Energie- und Klimafonds sowie beim Zukunftsinvestitionsprogramm gelten.
3.Infrastrukturinvestitionen des Bundes in Bildung
Im Zusammenhang mit der Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds in 2017 ist auf eine weitere wichtige Änderung hinzuweisen, die unter dem Stichwort „Lockerung des Kooperationsverbots des Bundes“ läuft.
Es wird eine Mitfinanzierungskompetenz des Bundes für bedeutsame Investitionen finanzschwacher Kommunen im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur eröffnet, um eine gezieltere Förderung insbesondere finanzschwacher Kommunen zu ermöglichen.
Die Kommunen sollten diese Entwicklung sorgfältig verfolgen.Weitere Details unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2016/12/2016-12-14-pm26-bund-laender-finanzbeziehungen.html
4. Kein Vergaberecht bei Aufgabenübertragungen auf Zweckverbände
EuGH stärkt Selbstverwaltung: Am 21. Dezember 2016 hat der Europäische Gerichtshof ein grundlegendes Urteil zur Anwendung des Vergaberechts bei der Übertragung von Aufgaben auf Zweckverbände gefällt. Dabei hat er die kommunale Selbstverwaltung und die Daseinsvorsorge gestärkt. Der Entscheidung zugrunde liegt ein Fall aus der Region Hannover in dem Verfahren „Remondis/Region Hannover“ (Rs. C-51/15).
Zu den Einzelheiten siehe anliegende Information des NSGB vom 22.121.2016 (EuGH stärkt Selbstverwaltung).
Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@nullspd.de