Newsletter 11/2016

In der aktuellen 11. Ausgabe des Newsletters der SGK Niedersachsen geht es u.a. um die Forderung an das Land zur Finanzierung der dritten Kraft in Kindergärten, um das Ehrenamt und die Rente, Hinweise auf Seminare der Bundes-SGK und zur Erstellung der kommunalen Jahresabschlüsse.

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 11/2016 des newsletters der SGK Niedersachsen (veröffentlicht 6.12.2016)
 


Rats-/Kreistagsmitglieder: 
Aufgepasst!

Arbeitshilfe für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker

Die SGK Niedersachsen hat eine Arbeitshilfe erarbeitet. Anliegend eine Beschreibung der Inhalte.

Mit beigefügtem Bestellbogen können Exemplare bestellt werden.


Inhalt newsletter 11/2016

1Forderungen an das Land: Finanzierung dritte Kraft im Kindergarten
2.
Kommunales Ehrenamt und Rente
3. Seminare der Bundes-SGK 2017
4. Wichtig für Haushaltspolitiker: Hinweise zur Erstellung der kommunalen Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2016 und zur Aufstellung der Kommunalhaushalte 2017 ff. (Kosten der Flüchtlingsunterbringung)
5.
Taschenbuch des NSGB für Ratsmitglieder

———————————————————————————-

1. Forderungen an das Land: Finanzierung dritte Kraft im Kindergarten

Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen teilen mit:

Die diesjährigen Beschlüsse und Änderungsvorschläge zum Landeshaushalt für die nächsten beiden Jahre enthalten für die Kommunen positive Entscheidungen, die zu einer Stabilisierung der Kommunalfinanzen beitragen können. Das gilt vor allem für die Einigung bei der schulischen Sozialarbeit, dafür, dass das Land die sogenannte 5-Milliarden-Euro-Entlastung des Bundes ab 2018 vollständig an die kommunale Ebene weiterreicht, als auch für eine Erhöhung der Landeszuweisungen für die kommunalen Kosten der Unterkunft im SGB II, welche aufgrund von Änderungen in den Berechnungsgrundlagen erforderlich ist. Anders als zum Teil in anderen Bundesländern werden die Kommunen damit fair behandelt.

– Die kommunalen Spitzenverbände fordern, die Mittel für Sprachförderung aus den Integrationsmitteln des Bundes nicht für die verdeckte Einführung der dritten Kraft in Kindertagesstätten zu verwenden, sondern stattdessen die Finanzierung der Sprachförderung in Krippen und Kindertagesstätten auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage zu stellen.

Das Land hatte angekündigt, entsprechende Mittel für die kommenden vier Jahre über eine Förderrichtlinie zur Verfügung zu stellen. Für 2017 und 2018 kommen jeweils 60 Millionen Euro aus Bundeszuschüssen für die Integration von Flüchtlingen, für 2019 und 2020 aus dem Landesetat.

Die Mittel sind fast ausschließlich für zusätzliches Personal und Qualifikation vorgesehen.

Das wird für doppelt unsinnig gehalten: zum einen gebe es nicht genügend Personal auf dem Arbeitsmarkt, um alle Mittel abzurufen. Zum anderen könnten die übrigen Mittel wegen der Zweckbindung nicht für notwendige Investitionen verwendet werden. Der Bedarf an Investitionen in Krippen und Kindertagesstätten bleibe durch den Zuzug von Geflüchteten weiterhin  hoch.

– Die Finanzierung einer dritten Kraft in den Kindergärten und der Sprachförderung sind gesetzlich zu regeln.

2. Kommunales Ehrenamt und Rente

Der Bundesrat hat am 25. November 2016 das Gesetz zur Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz) beschlossen.

Am Rande dieses Beschlusses wurde eine Entschließung getroffen, die die Anrechnung von Hinzuverdienst aus Ehrenamt auf die Rente zum Inhalt hat. Gegenwärtig werden Aufwandsentschädigungen, die kommunale Ehrenbeamte und ehrenamtlich in kommunalen Vertretungskörperschaften Tätige erhalten, auf Grund einer Übergangsregelung bis zum 30. September 2017 grundsätzlich nicht als Hinzuverdienst bei einer vorzeitigen Altersrente und bei einer Rente wegen Erwerbsminderung berücksichtigt.

Die Bundes-SGK hat Sympathien für das Petitum des Bundesrates, auf Grund der besonderen Bedeutung des Ehrenamtes für die Gesellschaft Aufwandsentschädigungen nicht als Hinzuverdienst zu werten. Insbesondere das politische Ehrenamt könnte deutlich geschwächt werden, wenn es nach Ablauf der Übergangsfrist zu einer Anrechnung käme.

3. Seminare der Bundes-SGK 2017

Auch im Jahr 2017 bietet die Bundes-SGK wieder ihre erfolgreichen Seminarformate in Springe bei Hannover an. Folgende Termine stehen bereits fest:

–Kommunal- und Direktwahlen gewinnen am 9./10. Juni 2017

–Geschäftsführung von Rats-und Kreistagsfraktionen am 30. Juni/1. Juli 2017

–Mein Weg zur Bürgermeisterin -Frauen ins Rathaus am 17./18. November 2017

Interessierte können sich unter info@nullbundes-sgk.de bereits jetzt für die Seminare vormerken lassen und erhalten dann die entsprechende Einladung.

4. Wichtig für Haushaltspolitiker:

Hinweise zur Erstellung der kommunalen Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2016 und zur Aufstellung der Kommunalhaushalte 2017 ff. (Kosten der Flüchtlingsunterbringung)

Zu Beginn des Jahres 2016 hatte es Unstimmigkeiten zwischen dem Land und einzelnen Kommunen darüber gegeben, wie die Flüchtlingskosten zu verbuchen sind und hohe Haushaltsdefizite zu vermeiden sind.

Das MI hat nunmehr entsprechende Hinweise für 2016 und Folgejahre herausgegeben. Es wird auf die Anlage unter diesem Link verwiesen.

5. Taschenbuch des NSGB für Ratsmitglieder

Der NSGB hat mit Beginn der Wahlperiode 2016 das traditionelle Taschenbuch herausgegeben.

Welche Aufgaben haben die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden in Niedersachsen? Woher kommt das notwendige Geld? Wie werden Baugebiete entwickelt? Welche Rechte und Pflichten haben Ratsmitglieder und welche aktuellen Herausforderungen an die Kommunalpolitik gibt es? Diese und noch mehr Fragen beantwortet das vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund herausgegebene Taschenbuch für Ratsmitglieder in Niedersachsen. Nicht zuletzt durch die Darstellung der Grundzüge des Kommunalverfassungsrechts hilft das Taschenbuch den neu- und wiedergewählten Ratsfrauen und Ratsherren seit über 25 Jahren bei ihrer Arbeit in den Räten der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden.

Weitere Infos, auch zu den Preisen und Bestellmöglichkeiten unter www.nsgb.de  und hier: http://bit.ly/2dNhnjA .


Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@nullspd.de