Newsletter 9/2016

Die 9. Ausgabe des Newsletters der SGK Niedersachsen enthält u.a. den Hinweis auf die Arbeitshilfe für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Weitere Themen sind die Ergebnisse der Stichwahlen, neue Entschädigungssatzungen für Räte und Kreistage, Entwürfe für Hauptsatzung der Kommunen und Geschäftsordnung der Vertretung, sowie einen Seminarhinweis und Informationen der NBank zur Förderung von Infrastruktur und Breitband.

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 9/2016 des newsletters der SGK Niedersachsen (veröffentlicht 27.9.2016)


Neue Rats-/Kreistagsmitglieder: 

Aufgepasst!

Arbeitshilfe für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker

Die SGK Niedersachsen hat eine Arbeitshilfe erarbeitet. Anliegend eine Beschreibung der Inhalte.

Mit beigefügtem Bestellbogen können Exemplare bestellt werden.


Inhalt newsletter 9/2016

1.    Ergebnisse der Stichwahlen am 25.9.2016

2.    Konstituierung der Räte und Kreistage: Neue Entschädigungssatzungen

3.    Entwürfe für Hauptsatzung der Kommunen und Geschäftsordnung der Vertretung

4.    Seminar "Mein Weg zur Bürgermeisterin" 14./15.10.2016 Springe

5.    Informationen der NBank zur Förderung Infrastruktur und Breitband


1.    Ergebnisse der Stichwahlen am 25.9.2016

Mäßige Erfolge für SPD-Kandidaten bei Stichwahlen

Nach den erfreulichen Erfolgen bei der Direktwahl am 11.9.2016 haben die SPD-Kandidaten bei den Stichwahlen am 25.9.2016 nur mäßig abgeschlossen.

Erfolgreich waren nur Landrat Bernhard Reuter in Göttingen, Klaus Saemann in der Stadt Peine und Andreas Amft in der Gemeinde Sibbesse (LK Hildesheim).

Bei den übrigen 11 Stichwahlen zogen SPD-Kandidaten leider in 9 Fällen den Kürzeren. Bedauerlicherweise ging in der Stadt Celle das Amt des Oberbürgermeisters äußerst knapp verloren. In der einstigen Hochburg  Ostfriesland gelang bei keiner der vier Stichwahlen der Sieg.

Erwartungsgemäß fiel die Wahlbeteiligung erheblich ab, vielerorts um über 20%, und  erreichte gebietsweise nur knapp über 30%. Das wird die Frage der Organisation der Stichwahlen erneut auf die Tagesordnung bringen. Die SGK Niedersachsen wird das Modell der sogenannten Integrierten Stichwahl erneut in die Diskussion bringen  (siehe anliegend das Modell: Weber Integrierte Stichwahl).
 


2.    Konstituierung der Räte und Kreistage: Neue Entschädigungssatzungen

Die Konstituierung der neuen Vertretungen sollte Anlass sein, sich mit den Empfehlungen der vom Niedersächsischen Innenministerium einberufenen Kommission zur Ausgestaltung und Höhe der Entschädigungen der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen auseinanderzusetzen.

Die Empfehlungen sehen vor:

1. Aufwandsentschädigung für Ratsherren und Ratsfrauen der Gemeinde-, Stadt- oder Samtgemeinderäte sowie für Mitglieder von Orts- oder Stadtbezirksräten

Die Aufwandsentschädigung (ohne Kosten einer Kinderbetreuung und Fahrkosten) sollte im Monat folgende Höchstbeträge nicht überschreiten:

Gemeinden oder Samtgemeinden

bis 30 000 Einwohnerinnen und Einwohner 260 EUR  (2011: 240)

30 001 bis 150 000 Einwohnerinnen und Einwohner 340 EUR  (2011: 320)

150 001 bis 450 000 Einwohnerinnen und Einwohner 450 EUR  (2011: 420)

über 450 000 Einwohnerinnen und Einwohner 510 EUR   (2011: 480)

Die Höchstbeträge gelten sowohl in Fällen der vollständigen Zahlung als Monatspauschale als auch in Fällen der ganz- oder teilweisen Zahlung der Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld. Bei der Zahlung als Sitzungsgeld ist hinsichtlich der Höchstbeträge von vier Sitzungen im Monat auszugehen.

In Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sollte die Aufwandsentschädigung 50 % der für Gemeinden oder Samtgemeinden mit der gleichen Einwohnerzahl geltenden Höchstbeträge nicht überschreiten.

Für die Mitglieder von Ortsräten und Stadtbezirksräten sind höchstens 25 % der Aufwandsentschädigung für Abgeordnete in Gemeinden oder Samtgemeinden gleicher Größenordnung als angemessen anzusehen.

2. Aufwandsentschädigung für Abgeordnete der Kreistage und der Regionsversammlung
 

Die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten der Kreistage (ohne Kosten einer Kinderbetreuung und Fahrkosten) sollte im Monat folgende Höchstbeträge nicht überschreiten:

Landkreise
bis 200 000 Einwohnerinnen und Einwohner         320 EUR   (2011: 300)

über 200 000 Einwohnerinnen und Einwohner      430 EUR   (2011: 400)

Region Hannover                                                   580 EUR   (2011: 550)

Die Höchstbeträge gelten wiederum sowohl in Fällen der vollständigen Zahlung als

Monatspauschale als auch in Fällen der ganz- oder teilweisen Zahlung der Aufwandsentschädigung als Sitzungsgeld. Bei der Zahlung als Sitzungsgeld ist hinsichtlich der Höchstbeträge von drei Sitzungen im Monat auszugehen.

3. Höhere Aufwandsentschädigung für Abgeordnete sowie für Mitglieder von Orts-oder Stadtbezirksräten mit besonderen Funktionen

(unverändert gegenüber 2011)

Eine höhere Aufwandsentschädigung für Abgeordnete mit besonderen Funktionen in

Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreisen und der Region Hannover sollte

— für Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten und für Fraktionsvorsitzende das 2 ½-Fache,

— für Mitglieder des Hauptausschusses das 2-Fache sowie

— für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Vertretung und ggf. für Ausschussvorsitzende das 1 ½-Fache der Aufwandsentschädigung eines Abgeordneten der Vertretung der Kommune nicht überschreiten.
 


3.    Entwürfe für Hauptsatzung der Kommunen und Geschäftsordnung der Vertretung

Anlässlich der Konstituierung der neuen Vertretungen sind neue Hauptsatzungen und Geschäftsordnungen zu verabschieden. Städtetag und Städte- und Gemeindebund haben dazu neue Entwürfe erarbeitet, die anliegend (Rd09516A und Rd09516A) zur Kenntnis gegeben werden.
 


4.    Seminar "Mein Weg zur Bürgermeisterin" 14./15.10.2016 Springe

Anliegend das Programm sowie ein Anmeldeformular.
 


5.    Informationen der NBank zur Förderung Infrastruktur und Breitband

NBank-Infrastrukturkredit erweitert finanziellen Spielraum von Kommunen

Der Investitionsstau in den Kommunen ist mit Händen greifbar und wird nach allen Prognosen bundes- und landesweit  immer größer. Die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) vergibt daher seit kurzem einen Kommunalen Infrastrukturkredit. Er überzeugt durch seine attraktiven langen Laufzeiten von bis zu 20 Jahren, von denen bis zu 3 Jahre tilgungsfrei sein können. Grundsätzlich beträgt der NBank-Finanzierungsanteil bis zu 50 %, bei Krediten bis zu 2 Millionen Euro sogar  bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten pro Vorhaben. Als Ergänzung zu den Hausbankkrediten erweitert der Kommunale Infrastrukturkredit den finanziellen Spielraum der Kommunen. Unter anderem lassen sich  mit dem NBank-Kredit Gewerbe- und Industriegebiete,  Kindergärten, Schulen und Altenpflegeeinrichtungen zu günstigen Konditionen finanzieren.

Erste Informationen sind erhältlich unter www.nbank.de oder von den NBank-Beratern Christian Kropp (T.: 0511/30031-325, M: christian.kropp@nullnbank.de) und Miriam Bader-Gassner (T: 0511/30031-511, Ml: miriam.bader-gassner@nullnbank.de).

Finanzierung des schnellen Internets über kommunalen Breitbandkredit der NBank

Um einen Kommunalen Breitbandkredit ergänzt die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) seit neuestem die Landes- und Bundeszuschüsse beim Breitbandausbau. Im Fokus des  Kredites stehen die digital unterversorgten Gebiete Niedersachsens mit Breitbandnetzen von weniger als 30 Mbit/s. Sie drohen durch die ständig zunehmenden Datenmengen gerade im geschäftlichen Bereich von der weiteren Wirtschaftsentwicklung abgehängt zu werden. Grundsätzlich beträgt der NBank-Finanzierungsanteil bis zu 50 Prozent der förderfähigen Projektkosten pro Vorhaben bei einer Laufzeit von bis zu 25 Jahren. Bis zu 7 Jahre können davon tilgungsfrei sein.

Erste Informationen sind erhältlich unter www.nbank.de oder von den NBank-Beratern Christian Kropp (T.: 0511/30031-325, M: christian.kropp@nullnbank.de) und Miriam Bader-Gassner (T: 0511/30031-511, Ml: miriam.bader-gassner@nullnbank.de).


 

Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@nullspd.de