Newsletter 6/2016

Die Ausgabe 6/2016 des Newsletter stellt die Beschlüsse des Bundes und des Landes zur nachhaltigen Verbesserung der kommunalen Finanzlage bei. Der Bund unterstützt u.a. durch den Entlastungsbetrag für die Kommunen ab 2018 in Höhe von 5 Mrd. Euro und die Übernahme der Kosten der Unterkünfte für Asyl- und Schutzbedürftige. Die Haushaltsbeschlüsse des Landes sehen u.a. eine Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme/Unterbringung von Flüchtlingen und durch das Investitionsprogramm Krankenhausbau vor.

Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 6/2016 des newsletters der SGK Niedersachsen (veröffentlicht 21.6.2016)

Aktuell: Kommunale Finanzen erfahren Unterstützung durch Bund und Land Niedersachsen

Bund und Land Niedersachsen haben Beschlüsse gefasst, die zu einer nachhaltigen Verbesserung der kommunalen Finanzlage beitragen sollen.

Die SGK empfiehlt, sich diese finanziellen Verbesserungen jeweils vor Ort ausrechnen zu lassen und dies offensiv in die Öffentlichkeit zu tragen.

Im einzelnen:
Beschlüsse aus der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Länderchefs am 16.Juni 2016

Entlastungsbetrag für die Kommunen ab 2018 in Höhe von 5 Milliarden Euro

– 2,4 Mrd. Euro über den gemeindlichen Anteil an der Umsatzsteuer

– 1,6 Mrd. Euro Erhöhung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) für Langzeitarbeitslose

– 1 Mrd. Euro über den Umsatzsteueranteil der Länder;

dazu aus der Ministerpräsidentenkonferenz: diese Mittel sollen über die kommunalen Finanzausgleichssysteme an die Kommunen weitergeleitet werden

Die Bundes-SGK hat sich dazu allerdings kritisch geäußert und sieht darin nicht das Ziel der Entlastung der besonders von Soziallasten betroffenen Kommunen, sondern lediglich eine kompromissfähige Verteilung zwischen den Ländern. Deshalb müssten die Kommunen an solchen Beschlüssen beteiligt werden.

Übernahme der Kosten der KdU für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige durch den Bund für die Jahre 2016 bis 2018

2016 400 Mio. Euro, 2017 900 Mio. Euro und 2018 1,3 Mrd. Euro

Die Bundes-SGK begrüßt diesen ersten Schritt einer weiteren Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und sieht bereits heute die Notwendigkeit einer Anschlussregelung und die Absicherung einer dauerhaften Beteiligung des Bundes.

Haushaltsbeschlüsse des niedersächsischen Landeskabinetts zum Doppelhaushalt 2017/2018

Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen

Die Landesregierung wird die niedersächsischen Kommunen noch in diesem Jahr mit zusätzlich 631 Millionen Euro unterstützen, um sie bei den großen Herausforderungen durch die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen zu entlasten.

Dazu soll in einem Nachtragshaushalt der Berechnungszeitraum für die zu zahlende Kostenabgeltungspauschale entsprechend den Vorschlägen wesentlich gekürzt und die Pauschale selbst bereits jetzt von 9.500 Euro auf 10.000 Euro erhöht werden. Es wird die Zahl der berücksichtigungsfähigen Personen des Jahres 2015 zu Grunde gelegt. In der Summe führt dies zu einer Erhöhung der Kostenabgeltungspauschale um 331,6 Millionen Euro.

Darüber hinaus erhalten die Kommunen noch in diesem Jahr eine Vorauszahlung in Höhe von 250 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018. Im Ergebnis erhalten die Kommunen in 2016 damit insgesamt 856 Millionen Euro Kostenabgeltungspauschale.

Betreuung Unbegleiteter Minderjähriger Flüchtlinge (UMF)

Die Mittel werden 2016 zusätzlich um 50 Millionen Euro auf 194 Millionen Euro erhöht. 2017 werden insgesamt rund 272 Millionen Euro und 2018 rund 198 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Sanierung von Krankenhäusern in Niedersachsen – Investitionsprogramm Krankenhausbau 2016-2020

Die flächendeckende Versorgung durch gute Krankenhäuser ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Über den Planungszeitraum bis 2020 sollen insgesamt 1,357 Milliarden Euro in den Krankenhausbau investiert werden.

Dazu wird ein Sondervermögen geschaffen, das ein zusätzliches Investitionsvolumen von rund 663 Millionen Euro generiert. Mit diesem Sondervermögen sollen die Kosten des Schuldendienstes der Krankenhäuser für große Baumaßnahmen finanziert werden. Die Finanzierung in Höhe von 32 Millionen Euro jährlich über 25 Jahre wird gemeinsam von Kommunen und Land sichergestellt.

Zudem werden neben der jährlichen Investitionsförderung von 120 Millionen Euro hinaus zusätzlich 94 Millionen Euro aus dem bundesweiten Strukturfonds von Bund und Land finanziert. Die Einzelheiten sollen mit den Kommunalen Spitzenverbänden erörtert werden.

Darüber hinaus möchte das Land für die Beschaffung von Anlagegütern und kleine bauliche Maßnahmen jährlich 115 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

Ganztagsschulen/Schulsozialarbeit/ Frühkindliche Bildung

Niedersachsen baut seine Spitzenposition als Ganztagsschulland weiter aus: Bereits heute sind 1.700 der 2.750 allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen Ganztagsschulen. Bis zum Ende des Planungszeitraums werden insgesamt rund 560 Millionen Euro für die Ganztagsschulen zur Verfügung gestellt worden sein – allein 157 Millionen Euro in den kommenden zwei Jahren.

Schulsozialarbeit wird Landesaufgabe: Die Niedersächsische Landesregierung macht erstmals schulische Sozialarbeit zur Landesaufgabe. Hierfür sollen dauerhaft rund 500 Stellen für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter geschaffen und mit 28 Millionen Euro finanziert werden. Dafür werden die aus dem Hauptschulprofilierungsprogramm stammenden Mittel im Umfang von über 13 Millionen Euro für die Beschäftigung von rund 240 Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern im Landesdienst eingesetzt. Darüber hinaus werden die bisher bis zum 31. Juli 2018 im Haushalt eingestellten rund 260 Stellen für die Flüchtlings- und Sozialarbeit entfristet

Sie setzt mit den dann insgesamt über 900 Beschäftigungsmöglichkeiten konsequent einen neuen Schwerpunkt und macht die soziale Arbeit in schulischer Verantwortung zu einem festen Teil des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schulen.

Die Landesregierung stellt weitere Mittel insbesondere für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren und von Ganztagsplätzen in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Im Bereich der dritten Betreuungskraft in Krippengruppen geht der begonnene Ausbau weiter. Das Land finanziert in den kommenden Jahren einem Stufenmodell folgend aufsteigend eine erhöhte Stundenzahl der dritten Krippenkräfte. Die Mittel für die Sprachförderung in diesem Bereich verdoppeln sich bis 2018 auf jährlich 12 Millionen Euro. Insgesamt sind für den Bereich der frühkindlichen Bildung im Planungszeitraum bis 2020 über 3 Milliarden Euro vorgesehen.

Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@nullspd.de