
Herzlich willkommen zur Ausgabe Nr. 4/2016 des newsletters der SGK Niedersachsen (veröffentlicht 18.5.2016)
Inhalt newsletter 4/2016:
1. Gutachten zur Energieversorgung 2050 in Niedersachsen
2. Niedersachsen fördert schnelles Internet im ländlichen Raum
3. Große Anfrage im Landtag zum Thema Flüchtlingspolitik
4. Entschädigung der kommunalen Abgeordneten
5. Rechtsfragen zur Einhaltung der Quote im Aufstellungsverfahren zur Kommunalwahl und nach der Kommunalwahl bei der Besetzung der Gremien
6. Seminar der Bundes-SGK „Kommunal- und Direktwahlen gewinnen" am 1./2. Juli 2016 in Springe.
7. Neue Kontoverbindung der SGK Niedersachsen
Zu 1. Gutachten zur Energieversorgung 2050 in Niedersachsen
Der NSGB teilt mit:
Bis zum Jahr 2050 kann Niedersachsen seine Energieversorgung vollständig auf erneuerbare Energien umstellen. Das zumindest geht aus einem Gutachten hervor, das das Umweltministerium vorgelegt hat. Die Gutachter sind überzeugt, dass der Strom im Jahr 2050 durch die Energiewende nicht teurer sein wird, als wenn bis dahin das heutige System beibehalten würde. Dafür werde aber der durch den Einsatz von erneuerbaren Energien gestärkte Klimaschutz dazu beitragen, dass externe Kosten, etwa durch Extremwettereignisse, vermieden würden.
Das Gutachten hat einen Umfang von 326 Seiten. Wir haben hier einen Auszug mit den abschließenden Feststellungen (3 Seiten) im pdf-Format beigefügt.
Zu 2. Niedersachsen fördert schnelles Internet im ländlichen Raum
Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Lebensqualität von Betrieben und Bürgern auf dem Land – Erstmals 40 Millionen Euro aus dem ELER-Topf für den Breitband-Ausbau
Niedersachsen kommt seinem Ziel, schnelles Internet flächendeckend zur Verfügung zu stellen, einen großen Schritt näher.
Sechs Landkreise aus Niedersachsen kommen bereits beim ersten Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums zum Zuge. Und: erstmals fließen Fördermittel aus dem ELER-Topf der Europäischen Union, in Kürze zunächst an vier Landkreise in Höhe von 7,6 Millionen Euro. Insgesamt stehen in diesem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes 40 Millionen Euro für den Breitband-Ausbau zur Verfügung. Plan der Landesregierung ist der flächendeckende Ausbau einer zukunftssicheren, leistungsfähigen und nachhaltigen Breitbandinfrastruktur. Die neue Richtlinie „Breitbandförderung – Ländlicher Raum" aus dem ELER war Mitte Dezember 2015 in Kraft getreten.
Insgesamt stehen erstmals 40 Millionen Euro für die Breitbandförderung aus diesem Fonds zur Verfügung. Zudem gibt es die Möglichkeit, Zuwendungen über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu beantragen. Als investive Förderung für den Breitband-Ausbau durch Telekommunikationsunternehmen stehen zunächst für den Landkreis Goslar rund 1,4 Millionen Euro bereit. Für die Landkreise Northeim, Schaumburg und Stade ist jeweils die maximale Summe von zwei Millionen Euro vorgesehen. Für Uelzen und Lüchow-Dannenberg, die als Landkreise selbst das Breitnetz bauen und dann verpachten wollen, ist darüber hinaus im Wirtschaftsministerium ein Förderungsbetrag von jeweils fünf Millionen eingeplant. Durch die Landeszusagen wird nun für diese ersten Antragsteller die Gesamtfinanzierung der Projekte sichergestellt. Zusätzlich zu den 7,4 Millionen Euro erhalten die Landkreise Wesermarsch und Diepholz für Beratungsleistungen zusammen knapp 200.000 Euro.
Erste Anträge auf die Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen aus ELER-Mitteln konnten bis zum Ende Januar 2016 gestellt werden. Alle Antragsteller auf Landesförderung haben zugleich auch Bundesmittel beantragt, in Höhe von insgesamt gut 43 Millionen Euro. Dies ist notwendig, da eine Umsetzung der Einzelprojekte aufgrund ihrer Größe eine Kombination der verschiedenen Fördermöglichkeiten erfordert. (Pressemitteilung MW vom 28.4.2016)
Zu 3. Große Anfrage im Landtag zum Thema Flüchtlingspolitik
Wir verweisen auf die Landtagsdrucksache 17/5489. Interessierte können sich hier einen Überblick über die aktuelle Situation in Niedersachsen verschaffen – mit Einzelangaben für die einzelnen Landkreise und kreisfreien Städte – (19 Seiten mit Anlagen).
http://www. landtag-niedersachsen.de/Parlamentsdokumente
zu 4. Entschädigung der kommunalen Abgeordneten
Die vom Niedersächsischen Innenministerium einberufene Kommission aus sachverständigen Personen hat ihre Empfehlungen zur Ausgestaltung und Höhe der Entschädigungen der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen vorgelegt.
Die Empfehlungen geben den Kommunen Hinweise unter anderem zu Sitzungsgeld, Fahr-kosten oder Verdienstausfall.
Hinsichtlich der Höhe der pauschalen Aufwandsentschädigungen empfiehlt die Kommission Höchstbeträge, die nach Einwohnerzahlen der Gemeinden und Landkreise gestaffelt sind. Im Vergleich zu den im Jahr 2011 ausgesprochenen Empfehlungen hat die Kommission die Höchstbeträge jetzt maßvoll erhöht.
Außerdem appelliert die Kommission an das Land, Beträge, die von der Kommission empfohlen werden, in dieser Höhe auch von der Steuer- und Sozialversicherungspflicht freizustellen.
Einzelheiten können dem anliegenden Auszug entnommen werden.
Zu 5. Rechtsfragen zur Einhaltung der Quote im Aufstellungsverfahren zur Kommunalwahl und nach der Kommunalwahl bei der Besetzung der Gremien
siehe Anlage. Veröffentlicht auch in DEMO-Landesseite Niedersachsen 05-06/2016
Zu 6. Seminar der Bundes-SGK „Kommunal- und Direktwahlen gewinnen" am 1./2. Juli 2016 in Springe.
Näheres siehe Anlage:
Seminar
Programm
Anmeldebogen
Zu 7. Neue Kontoverbindung der SGK Niedersachsen
Die neue Kontoverbindung der SGK Niedersachsen lautet:
Stadtsparkasse Hannover
IBAN DE 4202505 0180 0910 3302 80
SGK-Wahl-Handbuch KW 2016
Kommunalwahlen/Direktwahlen in Niedersachsen
Für KandidatInnen und für Wahlkampf-Kommissionen
Wir befinden uns in den Vorbereitungen für die Kommunalwahl 2016. Es stellen sich vielfältige Fragen wie z.B. die Suche nach KandidatInnen oder nach dem Aufstellungsverfahren.
Die SGK Niedersachsen bietet eine Neuauflage ihres langjährigen Wahl-Handbuches an:
„Rechtliche und taktische Ratschläge für die Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten“
Das Wahl-Handbuch kann mit anliegendem Formular bestellt werden.
Die newsletter-Redaktion
SGK Landesverband Niedersachsen
Dr. Manfred Pühl
manfred.puehl@nullspd.de